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Diese beträgt grundsätzlich vier Jahre – also können im Jahr 2020 noch die Steuererklärungen für die Jahre 20 eingereicht werden. mehr dazu

Als Anlage oder Anhang bezeichnet man auch die einem Akt beigefügten Schriftstücke, die zusammen die Akte bilden. In dieser Bedeutung findet es sich auch bei E-Mails, als den in Textform übermittelten beigefügten, nicht RFC-2822-konformen Datenformaten. mehr dazu

Begriff: Einrichtung, in der durch jederzeit verfügbare ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Verletzungen durch Unfallschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in der die zu versorgenden Patienten untergebracht und verpflegt werden. mehr dazu

Es gibt nur 2 Rechtsformen für das Kleingewerbe, den Einzelunternehmer oder die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) für das Kleingewerbe zu zweit oder zu dritt. mehr dazu

Die Anlage EÜR muss von allen Unternehmen abgegeben werden, die nicht bilanzieren. Dabei muss die EÜR in jedem Fall elektronisch (mit Hilfe einer passenden Steuersoftware) an das Finanzamt übermittelt werden. Nur in Härtefällen kann dieses Steuerformular (auf Antrag) noch in Papierform abgegeben werden. mehr dazu

Vereinfacht lässt sich sagen, dass alle Ausgaben, die Du auf Grund Deiner Selbständigkeit hast (also betrieblich veranlasst sind), Betriebsausgaben sind und damit Deinen Gewinn und Dein zu versteuerndes Einkommen schmälern. Ausgaben, die privat veranlasst sind, kannst Du nicht als Betriebsausgaben ansetzen. mehr dazu

Die Anlage EÜR muss von allen Unternehmen abgegeben werden, die nicht bilanzieren. Dabei muss die EÜR in jedem Fall elektronisch (mit Hilfe einer passenden Steuersoftware) an das Finanzamt übermittelt werden. Nur in Härtefällen kann dieses Steuerformular (auf Antrag) noch in Papierform abgegeben werden. mehr dazu

Das amtliche Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung mit der Bezeichnung "EÜR" müssen inzwischen alle ausgefüllen. Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen unter 22.000 EUR eine formlose Einnahmenüberschussrechnung reichte, gilt nicht mehr. mehr dazu

Die Anlage G zur Steuererklärung ist grundsätzlich von jedem auszufüllen, der Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb erwirtschaftet hat. Im besten Fall führen die Angaben innerhalb dieses Formulars dazu, dass keinerlei Einkommensteuer bezahlt werden muss, da diese mit der bereits bezahlten Gewerbesteuer verrechnet wird. mehr dazu

Die Aufgabebilanz ist erstellt, der Aufgabegewinn ermittelt, der Freibetrag beantragt. Auf der Ebene Freiberufliche und selbständige Arbeit in der Einkommensteuer kann ich im Abschnitt Veräußerungen und Betriebsaufgaben den Aufgabegewinn eintragen, der Freibetrag wird automatisch errechnet. mehr dazu

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