Welcher Gewinn gehört in die Anlage G?
Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften.
Wo trage ich den Aufgabegewinn ein?
Die Aufgabebilanz ist erstellt, der Aufgabegewinn ermittelt, der Freibetrag beantragt. Auf der Ebene Freiberufliche und selbständige Arbeit in der Einkommensteuer kann ich im Abschnitt Veräußerungen und Betriebsaufgaben den Aufgabegewinn eintragen, der Freibetrag wird automatisch errechnet. Wo werden außerordentliche Einkünfte eintragen? Wenn du als Selbständige*r außerordentliche Einkünfte erzielst, musst du diese in die Anlage G beziehungsweise S eintragen. Hierfür musst du diese in die Zeile Gewinn eintragen. Wenn du allerdings als Arbeitnehmer*in außerordentliche Einkünfte erzielst, musst du diese in die Anlage N eintragen.
Wo Fahrtkosten in EÜR eintragen?
Der Platz für die entsprechenden Angaben ist in der Anlage EÜR, wenn du deine Steuererklärung über das Portal ELSTER einreichst. In den Zeilen 81 bis 86 kannst du hier Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten eintragen. In der Zeile 86 kannst du die Entfernungspauschale geltend machen. Wie mache ich eine einnahmenüberschussrechnung? Die Einnahmenüberschussrechnung für dein Unternehmen reichst du zusammen mit deiner Steuererklärung bei deinem Finanzamt ein. Dazu füllst du einfach die Anlage EÜR aus. Das passende Formular findest du im Steuerverwaltungsprogramm ELSTER. Dort trägst du deine zuvor ermittelten Betriebseinnahmen und -ausgaben ein.
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