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Wichtig: Abgabefrist EÜR
Ohne Steuerberater müssen Sie die EÜR sowie die Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben (bei Fristverlängerung: 30. September). mehr dazu
#1 Angaben zum Betrieb. Geben Sie auf Seite 1 der Anlage EÜR das für Sie zuständige Finanzamt und Ihre Steuernummer an, damit Elster Ihre Einnahmenüberschussrechnung Ihnen und dem für Sie zuständigen Ansprechpartner zuordnen kann. mehr dazu
Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Neben den durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen – ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – gehören auch die Geldeinnahmen und -einlagen dazu. mehr dazu
Das Formular kann für einen Betrieb separat oder im Zusammenhang mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung benutzt werden. mehr dazu
Die Anlage EÜR – das offizielle Elster-Formular zur Einnahmenüberschussrechnung. Bei der Einnahmenüberschussrechnung ergibt sich der Unternehmensgewinn durch den Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen. mehr dazu
Entnahmen/Einlagen:
Barentnahmen werden im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht berücksichtigt. Sachentnahmen hingegen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Handelt es sich bei der Sachentnahme beispielsweise um einen PKW, so sind im Gegenzug die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe anzusetzen. mehr dazu
Wichtig: Abgabefrist EÜR
Ohne Steuerberater müssen Sie die EÜR sowie die Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben (bei Fristverlängerung: 30. September). mehr dazu
Der Gesetzgeber hat die Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum 2020 bis zum Oktober 2021 verlängert. Und weil der 31. Oktober in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, haben Sie genau genommen bis zum 1. November Zeit. mehr dazu
Im Elsterformular EÜR 2019 gibt es eine Neuerung: Bei Einzelunternehmen (nicht bei GbR) sind zwingend Angaben zu Entnahmen und Einlagen zu machen. Der Eigenverbrauch muss also nicht nur in Zeile 20 (Kennz. 147) eingetragen werden, sondern auch in Zeile 125 (Kennz. 122). mehr dazu
Sobald Unternehmer und Selbstständige ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind sie verpflichtet, eine Anlage EÜR im Rahmen ihrer Steuererklärungen abzugeben. Die Anlage EÜR wird ausnahmslos elektronisch über ELSTER übermittelt. mehr dazu