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Die Ausgabenarten Porto und Büromaterial werden auf dem EÜR-Formular überhaupt nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Daher gehören sie künftig in das große Sammelbecken der "Übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben". mehr dazu

Die Anlage EÜR – das offizielle Elster-Formular zur Einnahmenüberschussrechnung. Bei der Einnahmenüberschussrechnung ergibt sich der Unternehmensgewinn durch den Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen. mehr dazu

Sie müssen die Anlage S ausfüllen und zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung abgeben, wenn mindestens einer der folgenden Fälle gegeben ist: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie waren im Veranlagungsjahr an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. mehr dazu

Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)

Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) trägst Du in die Anlage S ein, die Du Deiner Steuererklärung beifügst. Die Abgabe der Anlage S ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss (die Einnahmen also unter 17.500 € liegen).
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Die Gewinn- und Verlustrechnung GuV ist neben der Bilanz Bestandteil des Jahresabschlusses. Daher müssen alle Unternehmen, die die doppelte Buchführung mit Bilanz erstellen, eine Gewinn- und Verlustrechnung anfertigen. mehr dazu

Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt die Abgabe in Papierform ab dem Steuerjahr 2021 nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die "Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung" genutzt werden. mehr dazu

Ausländische Einkünfte entstehen bei Personen, die einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Einkünfte aus dem Ausland erzielen. Hier sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt alle weltweit erzielten Einkünfte offenlegen. mehr dazu

Bei den illwerken in Voralberg werden die Elektrofahrzeuge bereits mit selbst erzeugtem Solarstrom geladen. Dazu ist eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 62 kWp installiert. Die Photovoltaik-Anlage erzeugt bis zu 62.000 kWh pro Jahr, welche zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden können. mehr dazu

Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt die Abgabe in Papierform ab dem Steuerjahr 2021 nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die "Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung" genutzt werden. mehr dazu

Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)

Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) trägst Du in die Anlage S ein, die Du Deiner Steuererklärung beifügst. Die Abgabe der Anlage S ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss (die Einnahmen also unter 17.500 € liegen).
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