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Grundsätzlich muss jeder, der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erwirtschaftet, in seiner Steuererklärung auch die Anlage G ausfüllen. In der Anlage G wird der Gewinn oder der Verlust eingetragen, den du in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt hast. mehr dazu

Der Kleingewerbetreibende zahlt zusätzlich zur Einkommensteuer auch Gewerbesteuer. Für die Gewerbesteuererklärung darf der Kleingewerbetreibende einen Freibetrag von 24.500 € pro Jahr ansetzen. Der Kleingewerbetreibende muss außerdem die Umsatzsteuer für das Kleingewerbe abführen. mehr dazu

Gesetzliche Verpflichtungen zur elektronischen Übermittlung. Die Einkommensteuererklärung ist nach § 25 Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden. mehr dazu

Zeilen 31 bis 44 – Veräußerungsgewinn

Ein etwaiger Verlust bei der Veräußerung wird in Zeile 40 eingetragen. Sollten Sie dabei mindestens 1 Prozent der Anteile einer Kapitalgesellschaft gehalten haben, so muss der Gewinn nach Abzug des Freibetrags erfasst werden. Der Verlust kommt in diesem Fall in Zeile 43.
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Zeilen 31 bis 44 – Veräußerungsgewinn

Ein etwaiger Verlust bei der Veräußerung wird in Zeile 40 eingetragen. Sollten Sie dabei mindestens 1 Prozent der Anteile einer Kapitalgesellschaft gehalten haben, so muss der Gewinn nach Abzug des Freibetrags erfasst werden. Der Verlust kommt in diesem Fall in Zeile 43.
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Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. mehr dazu

EÜR 2021 Frist: Stichtag für die Abgabe der EÜR ist der 31. Juli eines Jahres. Bis dahin muss die Einnahmenüberschussrechnung dem Finanzamt vorliegen. mehr dazu

In diese Zeilen ist der Gewinn oder Verlust von Einzelunternehmen einzutragen, welcher durch Buchführung bzw. EÜR ermittelt wird. Verluste sind mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen. Die zur Gewinnermittlung verwendeten Unterlagen müssen der Anlage G beigefügt werden. mehr dazu

März 2021. Hintergrund dafür ist, dass die Finanzämter sicher sein müssen, dass ihnen die elektronisch zu übertragenden Daten von Arbeitgebern und Versicherern für das Steuerjahr auch vollständig vorliegen (die Frist hierfür ist der 28. Februar). mehr dazu

Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen:

  1. Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs.
  2. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden.
  3. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt.
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