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Die Brauchwasserwärmepumpe lohnt sich, wenn Sie für ihren Betrieb keinen Strom aus dem konventionellen Energienetz nutzen. Verwenden Sie das System in Kombination mit der Abwärme Ihrer Heizungsanlage, können Sie bis zu 70 Prozent Energiekosten sparen und sich so für eine lohnenswerte Anschaffung entscheiden. mehr dazu

Bei Zählern mit Rücklaufsperre und Überprüfung durch einen Elektriker ist der Betrieb bis 800 Watt möglich. Bei Einsatz eines Zweirichtungszählers sogar bis 4.600 Watt. mehr dazu

Mietrechtlich gesehen ist der Unterschied zwischen Alt- und Neubau klar: Als Neubauten gelten Gebäude, deren Baubewilligung nach dem 30.06.1953 erteilt wurde. Alle Bauten davor sind Altbauten. Umgangssprachlich hingegen verschwimmen die Definitionen. mehr dazu

Als Neubau wird in der Regel eine kürzlich fertiggestellte Immobilie bezeichnet, wobei es sich grundsätzlich um Wohnimmobilien handelt. Als Investitionsobjekt sind Neubauten gegenüber Bestandsimmobilien von bestimmten Eigenschaften gekennzeichnet. mehr dazu

Ältere Immobilien sind meist deutlich günstiger als Neubauten. Doch das Kostenargument ist nur eines von vielen. Altbauten ziehen oft hohe Modernisierungs- und Sanierungskosten nach sich. Neubauten überzeugen mit geringen Verbrauchskosten und moderner Haustechnik. mehr dazu

Darunter fallen, stark vereinfacht, Miet- und Eigentumswohnungen, welche vor dem 30. Juni 1953 bzw. 8. Mai 1945 errichtet wurden. mehr dazu

Baustelleneinrichtung (inkl. Sicherung, Gerüst und Kran)ca. 12.000€
Elektroca. 20.000€
Umbauarbeiten EGca. 25.000€
neue Bodenbeläge EG (inkl. Fliesen & Abdichtungen)ca. 22.000€
Malerarbeiten EG (inkl. Spachtelung & Vlies)ca. 13.000€
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Grundsätzlich reduziert jede energetische Sanierungsmaßnahme den Energieverbrauch. Die größten Einsparungen erbringen dabei natürlich die Dämmmaßnahmen, die besonders große Flächen auf einen höheren energetischen Stand heben. Konkret sind die Maßnahmen mit dem größten Spareffekt: die Dämmung des Daches. mehr dazu

Generell gilt: Bei einem Eigentümerwechsel – und darunter fällt auch eine Erbschaft – hat derjenige, der das Gebäude übernimmt, die Pflicht, die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Sanierungen durchzuführen. mehr dazu

Darunter fallen, stark vereinfacht, Miet- und Eigentumswohnungen, welche vor dem 30. Juni 1953 bzw. 8. Mai 1945 errichtet wurden. mehr dazu

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