Welche Sanierungsmaßnahmen sind Pflicht?
Gesetzliche Pflicht bei Teil-Sanierung und Gebäudesanierung:
Pflicht 1: Heizrohre isolieren und alten Heizkessel erneuern: Die Pflicht gilt für alle Öl- und Gasheizungen, die älter sind als 30 Jahre. Niedertemperatur- und Brennwerttechnik ist von der Austauschpflicht ausgenommen.
Für wen gilt sanierungspflicht?
Generell gilt: Bei einem Eigentümerwechsel – und darunter fällt auch eine Erbschaft – hat derjenige, der das Gebäude übernimmt, die Pflicht, die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Sanierungen durchzuführen. Wer prüft sanierungspflicht? Die Einhaltung der Altbau-Sanierungspflicht prüft in der Regel der Schornsteinfeger. Verstöße gegen die EnEV sind keine Bagatelle: Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Was bedeutet sanierungspflicht?
Altbau-Sanierungspflicht: Wann ein Bußgeld droht. Wer ein altes und ungedämmtes Haus besitzt, ist zu bestimmten energetischen Sanierungsarbeiten verpflichtet. So legt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest. Wer nichts tut, riskiert ein Bußgeld. Wer kontrolliert Einhaltung GEG? Die Überwachung der Einhaltung der EnEV-Vorgaben liegt bei den einzelnen Bundesländern. Deren zuständige Behörden kontrollieren (mehr oder weniger) regelmäßig stichprobenartig die Energieausweise und die Prüfberichte für Klimaanlagen.
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