Kann ich als Mieter eine PV-Anlage betreiben?
Der Vermieter muss nicht der Anlagenbetreiber sein
Das muss keineswegs immer der Fall sein. Grundsätzlich kann auch ein Stromversorger, ein externer Dienstleister oder sogar einer der Mieter die PV-Anlage betreiben, sofern der Hausbesitzer dies gestattet. Auch in diesen Fällen greift das Mieterstrom-Gesetz.
Welche Abgaben bei Mieterstrom?
Im Januar 2021 liegt der Mieterstromzuschlag für neue Anlagen zwischen 3,79 ct/kWh (10 kW ) und 2,37 ct/kWh (100 kW ). Wie wird Photovoltaik Strom abgerechnet? Die Vergütung unter 10 kW beträgt 12,2 ct/kWh, über 10 und unter 40 kW beträgt die Vergütung 11,87 ct/kWh und über 40 kW und unter 100 kW liegt der Vergütungsbetrag bei 10,61 ct/kWh. Die von Ihnen eingespeiste Menge wird mit Ihrem jeweiligen Vergütungssatz multipliziert.
Welche Zähler für Mieterstrom?
Für die Abrechnung des Solarstroms sind laut Mieterstrom- gesetz sowohl einfache Summenzähler als auch Summen- zähler mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Zähler) und Smart Meter zulässig. Ist die EEG-Umlage brutto oder netto? Der Netto-Arbeitspreis enthält die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage, die KWK-Umlage, die Offshore-Umlage, die Umlage nach § 19 StromNEV sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
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