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Eingetragen wird der Dienstwagen als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung in Anlage N im Feld „Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Lohnsteuer Abzug vorgenommen worden ist“. mehr dazu

Als Faustformel gilt: Je erzeugten wasserführenden kW sollten 50 bis 100 L Wasser zur Verfügung stehen. Hat ein Gerät also beispielsweise wasserseitig 10 kW Leistung sollte ein 500 - 600 L Pufferspeicher verbaut werden. Um ein Liter Wasser um 1°C zu erwärmen, wird ein Kcal benötigt. mehr dazu

Gilt jetzt Wohneinheit/Haushalt können 2x 600W installiert werden. Gilt pro Zähler können 3x 600W installiert werden. Alle drei natürlich auf den jeweiligen Zähler/Stromkreis aufgeschaltet. mehr dazu

Strom- und Gasverträge, die Sie online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen und den Vertrag so unwirksam machen. mehr dazu

Den Vertrag bei deinem Grundversorger kannst du - unabhängig davon, ob du umziehst, oder nicht - jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ist hier also nicht notwendig. mehr dazu

In der Grundversorgung ist vorgesehen, dass grundsätzlich der Lieferant den Messstellenbetrieb für Sie organisiert und dass Sie die Kosten für den Messstellenbetrieb über Ihre Stromrechnung („All-Inclusive-Vertrag“) zahlen. mehr dazu

"Die optimale Temperatur für den Menschen gibt es so pauschal nicht." Damit wir uns schneller an Temperaturen um die 37 Grad gewöhnen, können wir trainieren. Damit sollten wir am besten schon ein paar Monate vor dem Sommer anfangen. "Zwei bis drei Mal in der Woche in die Sauna gehen, hilft bereits", sagt Martin Schütz. mehr dazu

Ein Heimspeicher mit einer Kapazität von 8 kWh kann also 8 Stunden lang eine Leistung von 1 Kilowatt abgeben oder speichern. Unsere 8-kWh-sonnenBatterie kann auf einmal eine Leistung von 3,3 kW zur Verfügung stellen, sie ist also nach knapp zweieinhalb Stunden voll, wenn sie mit ganzer Kraft geladen wird. mehr dazu

Die Abschreibung der Photovoltaikanlage

Die Abschreibung erfolgt gleichmäßig verteilt auf die gesamte Nutzungsdauer. Dabei entspricht sie fünf Prozent der Netto-Anschaffungskosten. Bei einer PV Anlage, die für 20.000 Euro angeschafft wurde, können jährlich 1.000 Euro als Abschreibung geltend gemacht werden.
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Folgen: Sie müssen ihren Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage in der Anlage EÜR zur Einkommensteuer ermitteln und eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, die Steuererklärungen in elektronischer Form ans Finanzamt zu übermitteln. mehr dazu

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