Habe ich als Mieter Anspruch auf einen eigenen Stromzähler?
Einen eigenen Stromzähler in der Mietwohnung können Mieter nicht immer verlangen. Hat die Wohnung keinen Stromzähler, und ist darüber im Vertrag nichts vereinbart, dann haben Sie keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Einbau eines Stromzählers - solange Strom geliefert wird.
Wem gehört die Stromleitung bis zum Zähler?
Grundsätzlich gilt: Die Teile der Stromleitungen sind Gemeinschaftseigentum, die sich im Bereich des Gemeinschaftseigentums befinden – also etwa die Hauptleitungen oder der Stromzähler im Keller. Auch die Leitungen, die durch das Gebäude führen und nur einzelne Wohnungen versorgen gehören zum Gemeinschaftseigentum. Wer bezahlt den Zähler? Grundsätzlich trägt der Messstellenbetreiber die Kosten. Diese Kosten beinhalten Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung der Messstelle. Für eine einfache moderne Messeinrichtung dürfen Ihnen maximal 20 EUR inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr in Rechnung gestellt werden.
Welcher Netzbetreiber ist für mich zuständig?
Wer ist mein Netzbetreiber? Normalerweise kann Ihnen Ihr Energielieferant Auskunft darüber erteilen. Der Netzbetreiber Strom oder Gas ist aber auch auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung zu finden. Manchmal kann auch vorkommen, dass Sie anstelle eines Namen nur einen Code finden. Was kostet es einen Stromzähler setzen zu lassen? Die Kosten für den neuen Stromzähler sind gesetzlich begrenzt. Die Kosten für den Austausch liegen zwischen 23 EUR und 130 EUR und sind gesetzlich begrenzt. Sollte für den Einbau allerdings der Zählerschrank umgebaut werden müssen, dürfen auch höhere Kosten verlangt werden.
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