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Betriebsvorrichtung: Photovoltaikanlagen, die auf das Dach aufgesetzt werden, sind regelmäßig als Betriebsvorrichtung anzusehen. Sie rechnen zu den beweglichen Wirtschaftsgütern und haben nach der amtlichen Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. mehr dazu
Werden beispielsweise 1.500 Kilowattstunden aus einer Photovoltaik-Anlage im Privathaushalt verbraucht (und der Überschuss ins Netz eingespeist und vergütet), sieht die Rechnung wie folgt aus: 1.500 Kilowattstunden x 0,2353 Euro = 352,95 Euro (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) mehr dazu
Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 werden Betreiber solcher Anlagen auf Antrag von der Steuerpflicht befreit. Dann müssen sie Einnahmen aus der Anlage nicht mehr versteuern, können aber auch keine Abschreibungen oder sonstige Kosten steuersparend geltend machen. mehr dazu
Es gibt keine Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen. Ein Basisschutz in Form einer Mitversicherung in der Wohngebäudeversicherung ist jedoch ratsam. Reperaturen und Ausfälle können schnell zu hohen Kosten führen. Wichtig: Schließen Sie die PV-Anlage in jedem Fall in Ihre Haftpflichtversicherung ein! mehr dazu
Dank Mieterstromgesetz kann der Vermieter den auf dem Dach des Mietshauses erzeugten Solarstrom an seine Mieter verkaufen – die Mieter profitieren davon, da der Strom günstiger sein muss als der Strom des Versorgers. mehr dazu
Bei Google Maps erkennen Sie auf der Karte in der oberen rechten Ecke des Bildschirms einen Kreis mit einem Pfeil, dieser besitzt zwei Spitzen. Die rote Spitze zeigt immer nach Norden, die andere Spitze immer nach Süden. mehr dazu
Bei den Aufwendungen für Solaranlagen kommt es darauf an, ob sie Gebäudebestandteile oder Betriebsvorrichtungen sind. Handelt es sich um Betriebsvorrichtungen, erfolgt die Buchung auf das Konto "Betriebsvorrichtungen"0280/0470 (SKR 03/04). mehr dazu
Pro Photovoltaikanlage und Standort wird maximal ein Speichersystem gefördert. Pro kWh Speicherkapazität ist durch die Photovoltaik-Förderung NRW ein Zuschuss von 100 Euro möglich. Die maximale Förderhöhe beträgt 75.000 Euro pro Gebäude und Standort. Die Photovoltaik-Förderung 2022 "progres. mehr dazu
Änderung 2021: In der Einkommensteuer können die meisten Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt auf Antrag einfach befreit werden (Vereinfachungsregelung zur Liebhaberei). Bei Anlagen größer 10 Kilowatt muss dazu die Liebhaberei im Einzelfall nachgewiesen werden. Einkommensteuerpflichtig sind Anlagen über 10 kW. mehr dazu
Grundsätzlich ist eine Genehmigung nicht erforderlich, wenn Photovoltaik Anlagen auf Dächern oder an Fassaden montiert werden. Die Anlage zählt in diesem Fall als "bauliche Anlage", deren Bestimmungen in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes nachgelesen werden kann. mehr dazu