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Ist eine Photovoltaikanlage eine betriebsvorrichtung?

Fotovoltaikanlagen, die als sog. Aufdachanlagen mit einer Unterkonstruktion auf das Dach aufgesetzt werden, dienen nach den vorstehenden Grundsätzen ganz dem Gewerbebetrieb der Stromerzeugung und sind daher regelmäßig als Betriebsvorrichtungen, somit als selbstständige, bewegliche Wirtschaftsgüter anzusehen.

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Wie wird eine Photovoltaikanlage in der Steuererklärung berücksichtigt?

Änderung 2021: In der Einkommensteuer können die meisten Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt auf Antrag einfach befreit werden (Vereinfachungsregelung zur Liebhaberei). Bei Anlagen größer 10 Kilowatt muss dazu die Liebhaberei im Einzelfall nachgewiesen werden. Einkommensteuerpflichtig sind Anlagen über 10 kW. Sind Einnahmen aus Photovoltaik steuerpflichtig? Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, die Strom ins öffentliche Netz einspeist und Sie Erlöse für den verkauften Strom erhalten, gilt das als gewerbliche Tätigkeit. Damit sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und auf ihren selbst produzierten Strom Umsatz- sowie Ertragssteuer zu entrichten.

Wann lohnt sich Kleinunternehmer Photovoltaik?

Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen können überlegen, ob sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Das kann sich lohnen, wenn sie nur geringe steuerpflichtige Umsätze aus anderen Einkunftsquellen als der Stromerzeugung erzielen. Damit lässt sich möglicherweise Umsatzsteuer sparen. Was ist besser regelbesteuerung oder kleinunternehmerregelung? In der Regel wird für die ersten fünf Jahre eine Regelbesteuerung empfohlen. So wird die hohe Umsatzsteuer der Anschaffungskosten erstattet. Die Umsatzsteuer, welche man auf den Eigenverbrauch zahlen muss, ist in den ersten fünf Jahren so gering, dass es sich lohnt.

By Fedora

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