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Recht: EEG gilt auch nach Ende der Einspeisevergütung weiter
Nach dem Wegfall der Einspeisevergütung garantiert der Gesetzgeber weiterhin den Netzanschluss und die Abnahme des Stroms; das EEG gilt ja weiter. Mit Wegfall der Einspeisevergütung besteht jedoch keine Vergütungspflicht. mehr dazu
Ab Februar 2022 ändert die Bundesregierung die Förderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Ziel ist es, zukünftig Maßnahmen mit einem besonders hohen CO2- Einsparpotential stärker zu fördern. mehr dazu
Für eine neu errichtete, ans Stromnetz angeschlossene Photovoltaikanlage erhalten Sie 200 Euro² Förderung je kWp für die ersten 10 kWp und weitere 100 Euro² für jedes kWp über 10 kWp bis 30 kWp. Für Fassadensysteme beträgt die Photovoltaik-Förderung bis zu 400 Euro* je kWp. mehr dazu
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW am 01.07.2021 gibt es wieder eine Förderung für Stromspeicher. Bis zu 50 Prozent der Investitionskosten kann man für die Anschaffung erhalten. mehr dazu
Höhe der Förderung
Der Zuschuss beträgt maximal 20.000€ pro Antrag und maximal 300€ pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Pro installierter kWp Photovoltaikleistung werden maximal 0,8 kWh Speicherkapazität des Stromspeichers gefördert. Bei einer 10 kWp Anlagen werden so maximal 8 kWh des Stromspeichers gefördert. mehr dazu
Gefördert werden Stromspeicher für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für Gebäude, die privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden, wobei eine überwiegende Selbstnutzung des erzeugten bzw. mehr dazu
Die Einspeisevergütung ist eine über 20 Jahre festgelegte Vergütung für eingespeisten Solarstrom. Ausgezahlt wird die Einspeisevergütung vom lokalen Stromnetzbetreiber, an dessen Netz die Photovoltaik-Anlage angeschlossen ist. Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. mehr dazu
Die Höhe der Photovoltaik-Förderung für einen Speicher mit 5 kWh Kapazität beträgt 2022 500 Euro. Die Solarförderung jeder weiteren kWh Speicherkapazität wurde 2022 auf zusätzlich 75 Euro reduziert. Dieser Betrag lag zuvor bei 100 Euro. mehr dazu
Das BAFA fördert den Einbau von Solarkollektoren mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies gilt sowohl für das Nachrüsten von Solarthermie als auch für den Einbau einer neuen Gasbrennwert-Heizung mit Solarthermie. mehr dazu
Nicht durch das BaFa speziell gefördert werden Photovoltaikanlagen. Hierzu stehen - neben der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - u.a. Mittel der kfw-Bank bereit (vgl. unseren Überblick zur Photovoltaik Förderung). Die Mittel lassen sich allerdings kombinieren. mehr dazu
Photovoltaikfragen