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Im April 2022 liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 6,53 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp. Für größere Anlagen liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 6,34 Cent pro kWh (Anlagen kleiner als 40 kWp). Sie erhalten 4,96 Cent pro kWh bei Anlagen größer als 40 kWp. mehr dazu
Im neuen EEG 2021 ist geregelt, dass PV-Anlagen auch nach dem Ende des Förderzeitraums (Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Kalenderjahre) weiterhin ins Netz einspeisen dürfen, der Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen und eine Vergütung bezahlen muss. Die Vergütung bemisst sich nach dem Börsenpreis des Stroms. mehr dazu
Wie hoch ist die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch? Prosumenten zahlen auf selbst verbrauchten Strom 40 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage. mehr dazu
Die EEG-Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak ist zum 1. Januar 2021 gesunken: zunächst von 8,32 Cent auf 8,16 Cent pro Kilowattstunde. mehr dazu
Im April 2022 liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 6,53 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp. Für größere Anlagen liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 6,34 Cent pro kWh (Anlagen kleiner als 40 kWp). Sie erhalten 4,96 Cent pro kWh bei Anlagen größer als 40 kWp. mehr dazu
Einspeisevergütung 2022: Aktuelle Einspeisevergütungssätze
Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1-10 kWp liegt im April 2022 bei 6,53 Cent pro kWh. Die überwiegende Mehrheit der auf privaten Einfamilienhäusern installierten Photovoltaikanlagen fällt in diese Kategorie. mehr dazu
Im Jahr 2000 betrug die Einspeisevergütung für Solarstrom an die 50 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile bekommen die Betreiber von PV-Anlagen weniger als 8 Cent. Und jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik weiter. Ab dem 01. Januar 2022 bekommen Sie gerade noch 6,83 Cent für die Kilowattstunde. mehr dazu
Technische Aspekte der Einspeisung
Das EEG sieht vor, dass Photovoltaik-Anlagen, die eine Einspeisevergütung bekommen, nur 70% der theoretisch möglichen Strommenge einspeisen können. Wird dieser Wert überschritten, muss die Anlage abgeregelt werden. mehr dazu
Wer Strom mit einem BHKW oder anderen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt, kann den KWK-Zuschlag in Anspruch nehmen. mehr dazu
Die Funktionsweise ist einfach: Ein Brennstoff wird verbrannt, was dann einen Genrator zur Stromerzeugung antreibt. Dieser Strom kann entweder direkt genutzt werden oder gegen eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. mehr dazu
Photovoltaikfragen