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Im April 2022 liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 6,53 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp. Für größere Anlagen liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 6,34 Cent pro kWh (Anlagen kleiner als 40 kWp). Sie erhalten 4,96 Cent pro kWh bei Anlagen größer als 40 kWp. mehr dazu
Im Jahr 2000 betrug die Einspeisevergütung für Solarstrom an die 50 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile bekommen die Betreiber von PV-Anlagen weniger als 8 Cent. Und jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik weiter. Ab dem 01. Januar 2022 bekommen Sie gerade noch 6,83 Cent für die Kilowattstunde. mehr dazu
Im Jahr 2000 betrug die Einspeisevergütung für Solarstrom an die 50 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile bekommen die Betreiber von PV-Anlagen weniger als 8 Cent. Und jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik weiter. Ab dem 01. Januar 2022 bekommen Sie gerade noch 6,83 Cent für die Kilowattstunde. mehr dazu
Aus dem im KWK-Gesetz geregelten Zuschlag
Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der elektrischen Leistung des BHKW und beträgt seit 2020 16 Cent pro kWh für Anlagen mit maximal 50 kW. Die Förderung für selbst verbrauchten Strom liegt bei 8 Cent pro Kilowattstunde. mehr dazu
Die reinen Kosten für ein Mikro-und Nano-BHKW liegen, je nach Anforderung, Hersteller, Ausführung und Qualität, zwischen 15.000 Euro und 30.000 Euro. Mit Mikro-BHKWs sind Anlagen bis zu zehn Kilowatt gemeint, deren Anschaffungskosten betragen circa 25.000 Euro. Mini-BHKW sind etwa 10.000 bis 20.000 Euro teurer. mehr dazu
BHKW im Mehrfamilienhaus: Günstige Wärme und Eigenstromerzeugung. Mehr zeigen Die kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme mit Kraft-Wärme-Kopplung bietet spannende Vorteile. Ein BHKW im Mehrfamilienhaus senkt mit der richtigen Auslegung die Energiekosten spürbar und verbessert die CO2-Bilanz. mehr dazu
Den Netto-Preis verrechnen Sie mit Ihrem Eigenverbrauch. Auf diesen Wert Ihres eigenen Stroms berechnen Sie 19 % Umsatzsteuer. Von diesem Betrag, den Sie in der Umsatzsteuererklärung angeben müssen, können Sie die Vorsteuer abziehen. Der Rest ist die Umsatzsteuer, die das Finanzamt einzieht. mehr dazu
Die EEG-Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak ist zum 1. Januar 2021 gesunken: zunächst von 8,32 Cent auf 8,16 Cent pro Kilowattstunde. mehr dazu
Dies ist eine deutliche Erhöhung. Aktuell liegt die feste Einspeisevergütung bzw. der anzulegende Wert zwischen 7,03 und 5,03 Cent je Kilowattstunde (März 2022). mehr dazu
Photovoltaikfragen