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Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Einspeisetarife festgelegt, die ein Energieerzeuger für eingespeisten Strom erhält. Die Höhe der Vergütung hängt ab von der Energiequelle, der Größe der Anlage, den eingesetzten Technologien, dem Anwendungsbereich und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. mehr dazu
Die beschlossene Reform sieht zum einen klare Mengenziele bei Wind- und Solarkraft vor. Bis 2030 soll so der Ökostrom-Anteil auf 65 Prozent erhöht werden. Bei Windkraft soll die installierte Leistung bis 2030 bei 71 Gigawatt erreichen. Ende 2019 lag die installierte Leistung bei rund 54 Gigawatt. mehr dazu
In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017). mehr dazu
Seit dem EEG 2021 ist im § 4 d der leistungsbezogene Ausbaupfad für die Nutzung der erneuerbaren Energie (EE) im Strombereich festgelegt: im Jahr 2030 sollen 71 Gigawatt Windenergie an Land, 100 Gigawatt Photovoltaik und 8,4 Gigawatt Biomasseanlagen installiert sein. mehr dazu
Der Ursprung. Die EEG-Umlage wurde bereits im Jahr 2000 durch die Regierung Schröders eingeführt. Der Name entspringt dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG), welches den Ausbau der Erneuerbaren Energien fördern soll und damit wichtiger Treiber der Energiewende ist. mehr dazu
Die Einspeisevergütung und die EEG-Umlage
Der Netzbetreiber zahlt den Besitzern von PV-Anlagen die Einspeisevergütung aus und verkauft den Solarstrom an der Börse. mehr dazu
Der Netto-Arbeitspreis enthält die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage, die KWK-Umlage, die Offshore-Umlage, die Umlage nach § 19 StromNEV sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. mehr dazu
Im Rahmen des EEG wird u.a. die Erzeugung von Solarstrom durch eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz gefördert. Dabei wird nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe der Anlage (je kleiner, desto mehr) sowie nach Typ (Freifläche oder Gebäude) unterschieden. mehr dazu
Die Stromkunden zahlen also die EEG-Umlage 2 mit der die Übertragungsnetzbetreiber den Betreibern von erneuerbaren Energien die Differenz (zugesicherte Vergütung – aktueller Börsenpreis) erstatten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland. mehr dazu
Januar 2023 ist das Ende der EEG-Umlage laut Koalitionsvertrag vorgesehen. Insbesondere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die EEG-Umlage aber bereits diesen Sommer abschaffen. Erneuerbare Energien sollen damit dann nicht mehr über den Strompreis finanziert werden, sondern komplett über Haushaltsmittel. mehr dazu
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