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Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehören die Marktregulierung und die Wettbewerbsaufsicht über Postanbieter. Sie stellt sicher, dass eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet ist. mehr dazu
Alle Haushalte in Deutschland sollen künftig an schnelles Internet angeschlossen sein. Und ab Mitte 2022 soll dann jeder Bundesbürger bessere Internetverbindungen aktiv einfordern können. mehr dazu
Im Jahr 2000 betrug die Einspeisevergütung für Solarstrom an die 50 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile bekommen die Betreiber von PV-Anlagen weniger als 8 Cent. Und jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik weiter. Ab dem 01. Januar 2022 bekommen Sie gerade noch 6,83 Cent für die Kilowattstunde. mehr dazu
Die Funktionen dazu finden Sie direkt auf der Anmeldeseite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Benutzerkonto/Anmelden. Hinweis: Die Anmeldedaten des alten PV-Meldeportals der Bundesnetzagentur sind im MaStR nicht gültig. mehr dazu
Erhalten Sie einen Anruf von einer Ihnen unbekannten Nummer, nutzen Sie das Internet, um den Anrufer zu identifizieren. Webseiten wie Das Örtliche, Rückwärtssuche-Telefonbuch oder 11880.com bieten eine Rückwärtssuche von Telefonnummern an. mehr dazu
Verfassen eines Beschwerdeschreibens
- Eckdaten, also Datum, Namen, Adressen, Telefon-, Kunden- und Bestellnummern zwecks Nachvollziehbarkeit.
- Anlass Ihres Schreibens.
- Anrede, höfliche Formulierungen.
- Genauere Beschreibung dessen, was Ihre Unzufriedenheit ausgelöst hat.
- Ihre Meinung nebst Hinweis auf sonstige Zufriedenheit.
PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden
Dazu müssen Sie die Stammdaten Ihrer Anlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen. Diese Anmeldung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowohl für Großproduzenten als auch für Privathaushalte, die Strom selbst erzeugen, verpflichtend. mehr dazu
Für eine Photovoltaik-Anlage, z.B. auf einem Eigenheim in Auf-Dach-Montage, ist im Allgemeinen keine Baugenehmigung erforderlich. Gleichwohl ist der Bauherr verantwortlich für die Einhaltung des Baurechts, der Baunormen und ggf. mehr dazu
Die Bundesnetzagentur eröffnet den Zugang im Sinne des § 3a VwVfG über die folgende Adresse: poststelle@bnetza.de . mehr dazu
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskund*innen mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden. mehr dazu
Photovoltaikfragen