Wem gehört der Stromzähler Mieter oder Vermieter?
Wessen Eigentum ist der Stromzähler? Auch wenn es dazu gerade im Internet viele Meinungen gibt, ist die Antwort ganz einfach: Der Stromzähler gehört dem Messstellenbetreiber.
Wer darf Zwischenzähler einbauen?
Grundsätzlich kann eine Erfassung über Zwischenzähler erfolgen, sofern dies vereinbart wird. Dabei kann der Vermieter diese selbst einbauen (lassen), da diese nicht mehr in den Bereich des EVU fallen. Was kostet ein Stromzähler mit Einbau? Zwischen etwa 50 und 100 Euro muss man für einen einfachen Stromzähler veranschlagen. Die Montage darf allerdings nur ein Elektriker durchführen. Diesen muss man natürlich gesondert bezahlen.
Wie lange dauert ein Zählertausch?
Unsere Beauftragten können in der Regel sicherstellen, dass Ihre Versorgung wegen eines Zählerwechsels nach ungefähr 15 bis 20 Minuten wieder gewährleistet ist. Sofern es erforderlich ist, mit dem Zählerwechsel zusätzliche Aktivitäten (z. B. Umbau einer Messstelle) zu verbinden, kann der Zeitraum abweichen. Wer zahlt Grundgebühr für Stromzähler? Eigener Stromzähler: Vermieter muss Rechnung des Mieters nicht zahlen. Dabei spielt es nach Ansicht des BGH keine Rolle, ob dem Stromversorger die Identität seines neuen Vertragspartners – also des Mieters – bekannt ist oder nicht. Die Bundesrichter stellten klar: Nur wer den Strom tatsächlich verbraucht, zahlt dafür.
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