Wer zahlt Stromzähler Mieter oder Vermieter?
Eigener Stromzähler: Vermieter muss Rechnung des Mieters nicht zahlen. Dabei spielt es nach Ansicht des BGH keine Rolle, ob dem Stromversorger die Identität seines neuen Vertragspartners – also des Mieters – bekannt ist oder nicht. Die Bundesrichter stellten klar: Nur wer den Strom tatsächlich verbraucht, zahlt dafür.
Wer darf an den Stromkasten?
Es gibt in Deutschland daher die Niederspannungsanschlussverordnung. Darin ist geregelt, dass nur Elektriker, die in das Installateurverzeichnis eines Stromnetzbetreibers eingetragen sind, an elektrischen Anlagen arbeiten dürfen. Sind Zwischenzähler geeicht? Auch die Verrechnung des Energie- und Wasserverbrauchs durch Zwischenzähler in Mietshäusern oder Wohneigentumsanlagen stellt geschäftlichen Verkehr im Sinne des EichG dar. Erfolgt dies mit ungeeichten Messgeräten verstößt dies folglich gegen die gesetzlichen Vorschriften.
Wer kann Messstellenbetreiber sein?
In Deutschland darf mittlerweile jeder Energieverbraucher seinen Messstellenbetreiber frei wählen (§5 MsbG). Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) aus dem Jahr 2016, das durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt wurde. Wie bekomme ich einen digitalen Stromzähler? Grundsätzlich erhalten alle Haushalte einen digitalen Stromzähler. Bestimmte Haushalte bekommen zusätzlich ein Kommunikationsmodul. Damit verbunden, nennt sich der Stromzähler dann Smart Meter. Verpflichtend werden Smart Meter für Haushalte mit einem besonders hohen Stromverbrauch sein.
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