Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Der Netzbetreiber zahlt den Besitzern von PV-Anlagen die Einspeisevergütung aus und verkauft den Solarstrom an der Börse. Die Differenz zwischen der Vergütung für den eingekauften Strom und dem niedrigeren Börsenpreis des Stroms wird durch die sogenannte EEG-Umlage ausgeglichen.
Wann fällt die EEG-Umlage weg?
EEG -Umlage fällt weg Stromkunden werden entlastet
Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG -Umlage („Ökostrom-Umlage“) mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung sollen Stromanbieter in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weitergeben. Wird Photovoltaik 2022 gefördert? Über das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ (für 2021 und 2022) werden Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage mit 200 € je kWh gefördert.
Wird die Einspeisevergütung wieder steigen?
Dies ist eine deutliche Erhöhung. Aktuell liegt die feste Einspeisevergütung bzw. der anzulegende Wert zwischen 7,03 und 5,03 Cent je Kilowattstunde (März 2022). Wie hoch war die Einspeisevergütung 2005?
Mindest-Solarstromvergütung in Ct/kWh bis Ende 2008 | ||
---|---|---|
2005 | 54,53 | 51,87 |
2006 | 51,80 | 49,28 |
2007 | 49,21 | 46,82 |
2008 | 46,75 | 44,48 |
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