Wer zahlt die EEG-Umlage nicht?
Mit der Novellierung des EEG 2021 gibt es fortan eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für alle Besitzer von Anlagen mit einer installierten Leistung von 30 Kilowatt und einer Produktion von 30 Megawattstunden im Jahr. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.
Wird die EEG-Umlage abgeschafft?
Die Bundesregierung hat am 8. März einen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossen, der die Abschaffung der EEG-Umlage regelt. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom soll ab dem 1.7.2022 aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden und nicht mehr wie bislang von Verbrauchern und Unternehmen. Wer profitiert von der EEG-Umlage? In der Praxis zahlen Verbraucher die EEG-Umlage an ihren Stromlieferanten, der sie an den Netzbetreiber weiterleitet. Die EEG-Umlage gehört zu den gesetzlich festgeschriebenen Preisbestandteilen des Strompreises: Es ist also staatlich gewollt, dass sich alle Stromverbraucher an den Kosten der Energiewende beteiligen.
Wie hoch ist aktuell die Einspeisevergütung?
Im Jahr 2000 betrug die Einspeisevergütung für Solarstrom an die 50 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile bekommen die Betreiber von PV-Anlagen weniger als 8 Cent. Und jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik weiter. Ab dem 01. Januar 2022 bekommen Sie gerade noch 6,83 Cent für die Kilowattstunde. Was bedeutet EEG-Umlage abschaffen? Januar 2023 ist das Ende der EEG-Umlage laut Koalitionsvertrag vorgesehen. Insbesondere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die EEG-Umlage aber bereits diesen Sommer abschaffen. Erneuerbare Energien sollen damit dann nicht mehr über den Strompreis finanziert werden, sondern komplett über Haushaltsmittel.
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