Sind PV Anlagen steuerpflichtig?
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, die Strom ins öffentliche Netz einspeist und Sie Erlöse für den verkauften Strom erhalten, gilt das als gewerbliche Tätigkeit. Damit sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und auf ihren selbst produzierten Strom Umsatz- sowie Ertragssteuer zu entrichten.
Wird eingespeister Strom verrechnet?
Einspeisung, Eigenverbrauch und Strombezug
Anders als in einigen anderen Ländern ist ein so genanntes „Net Metering“ in Deutschland nicht üblich. Das würde bedeuten, dass der Zähler sowohl vorwärts als auch rückwärts läuft, eingespeister Strom also mit zuvor bezogenem Strom verrechnet wird. Wann steigt die Einspeisevergütung wieder? Dies ist eine deutliche Erhöhung. Aktuell liegt die feste Einspeisevergütung bzw. der anzulegende Wert zwischen 7,03 und 5,03 Cent je Kilowattstunde (März 2022).
Wie lange wird Einspeisevergütung gezahlt?
Denn die Einspeisevergütung ist jeweils für 20 Jahre garantiert. Ab 2021 werden damit die ersten Anlagen aus der Förderung fallen. Eine Folge ist, dass ab Mitte der 2020er-Jahre die EEG-Umlage sinken wird – eine andere, dass die Betreiber über den weiteren Einsatz ihrer Anlagen entscheiden müssen. Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich berechnet? Sie können bei der Ermittlung des Gewinns 20 Cent pro kWh für den Eigenverbrauch ansetzen – das ist von Seiten der Finanzämter noch erlaubt. Eigenverbrauch 3000 kWh x 20 Cent = 600 Euro, die Sie als Eigenverbrauch zu versteuern haben.
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