Ist Eigenverbrauch steuerpflichtig?
Wird Strom der Photovoltaikanlage selbst verbraucht, ist das im Sinne der OFD ein "unternehmensfremder Zweck". Der Eigenverbrauch wird daher als "unentgeltliche Wertabgabe" betrachtet und muss dementsprechend versteuert werden.
Was sind Entnahmen und Einlagen Steuererklärung?
Entnahmen und Einlagen sind tatsächliche Vorgänge, die sich allein in dem Wirtschaftsjahr auswirken, in dem sie tatsächlich geleistet worden sind. Sie können daher nicht rückwirkend in bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahren berücksichtigt werden. Was sind Entnahmen und Einlagen in der Eür? Entnahmen/Einlagen:
Barentnahmen werden im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht berücksichtigt. Sachentnahmen hingegen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Handelt es sich bei der Sachentnahme beispielsweise um einen PKW, so sind im Gegenzug die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe anzusetzen.
Was sind Entnahmen und Einlagen im Sinne des 4 Absatz 4a EStG?
1 Satz 2 und 8 EStG. Demnach sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb (Gewinnermittlungseinheit) für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. Wann EÜR Pflicht? Selbstständige, die ihren Gewinn über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind verpflichtet, den Formular-Vordruck »Anlage EÜR« zu nutzen und abzugeben – unabhängig von der Höhe des Umsatzes!
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