Wie hoch war die Einspeisevergütung 2005?
Mindest-Solarstromvergütung in Ct/kWh bis Ende 2008 | ||
---|---|---|
2005 | 54,53 | 51,87 |
2006 | 51,80 | 49,28 |
2007 | 49,21 | 46,82 |
2008 | 46,75 | 44,48 |
Wie hoch war die Einspeisevergütung 2016?
0,4 ct/kWh aus (§ 37 Abs. 3 EEG). Wie hoch war die Einspeisevergütung 2017? Für das Jahr 2017 beträgt die EEG-Umlage 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2020?
Inbetriebnahme | Bis 10 kWp (Cent / kWh) | Bis 40 kWp (Cent / kWh) |
---|---|---|
Ab | 9,97 Cent | 9,69 Cent |
Ab 01.01.2020 | 9,87 Cent | 9,59 Cent |
Ab 01.02.2020 | 9,72 Cent | 9,45 Cent |
Ab 01.03.2020 | 9,58 Cent | 9,31 Cent |
Wie hoch war die Einspeisevergütung 2000?
Für das Jahr 2000 – also kurz vor Einführung des EEG – lag die Vergütung für Strom aus Wind und Photovoltaik bei umgerechnet 8,23 ct/kWh, für Strom aus Wasserkraft, Klär-, Deponie- und Biogas bei umgerechnet 7,23 ct/kWh und für Strom aus sonstigen erneuerbaren Energien bei umgerechnet 5,95 ct/kWh. Bezugswert war die Wie hoch war die Einspeisevergütung 2010? Der durchschnittliche Einspeisevergütungssatz für EEG-Anlagen ist von 14,36 ct/kWh im Jahr 2009 auf 16,33 ct/kWh im Jahr 2010 angestiegen.
Wie hoch war die Einspeisevergütung?
Aktuelle Vergütungssätze
Für Photovoltaik-Anlagen auf Wohnhäusern mit einer Größe von 1-10 kWp beträgt die Einspeisevergütung im April 2022 noch 6,53 ct/kWh. In diese Kategorie fallen die meisten Anlagen auf privaten Einfamilienhäusern. Bei einer Anlagengröße von 10-40 kWp erhalten Sie 6,34 ct/kWh. Wie hoch war die Einspeisevergütung 2011? Für PV-Anlagen , die 2011 in Betrieb genommen werden, sinkt die Vergütung im Vergleich zu den aktuellen Sätzen um 13 Prozent. Damit erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Photovoltaikstrom, je nach Standort und Größe der Anlage, einen Betrag zwischen 21,11 Cent und 28,74 Cent.
Wie hoch war die Einspeisevergütung 2009?
Netto-Vergütung • bis 0,5 MW 7,29 ct/kWh • über 0,5 MW bis 10 MW* 6,32 ct/kWh • über 10 MW bis 20 MW* 5,80 ct/kWh • über 20 MW bis 50 MW* 4,34 ct/kWh • über 50 MW* 3,50 ct/kWh Bei Inbetriebnahme der Einspeiseanlage im Folgejahr verringert sich die Grundvergütung um 1 %.
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