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kWp5 kWpPV5
| Zelltyp: | Mono |
|---|---|
| Wechselrichter: | SMA Technology AG |
| Module: | Trina Solar |
| Größe: | 2 kWp, 3 kWp |
| Dachart: | Flachdach |
Hierzulande lassen sich pro kWp zwischen 800 und 950 kWh Strom produzieren. Für ein kWp wird eine Dachfläche von 8 bis 10 m² benötigt. Um den Energiebedarf von 4.000 kWh würden folglich fünf Solarmodule mit einer Leistung von jeweils 1 kWp erforderlich sein. mehr dazu
WechselrichterWechselrichters erkennen
Zu den bekanntesten Fehlern gehören:
- Verschleiß der Elektrolyt-Kondensatoren.
- Umweltschäden durch Staub, Hitze und Feuchtigkeit.
- Überspannungsschäden.
Als Faustformel gilt: die Speicherkapazität (Kilowattstunden) sollte 0,9 bis 1,6 mal der PV-Leistung (Kilowatt-Peak) entsprechen. Für eine Solaranlage mit 5 Kilowatt-Peak genügt daher eine Speicherkapazität von 4 bis 8 Kilowattstunden. mehr dazu
Mit der Novellierung des EEG 2021 gibt es fortan eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für alle Besitzer von Anlagen mit einer installierten Leistung von 30 Kilowatt und einer Produktion von 30 Megawattstunden im Jahr. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen. mehr dazu
Bei einer Leistung unter 30 kWp fällt keine EEG-Umlage an. mehr dazu
Eine Solaranlage für ein Einfamilienhaus sollte zwischen 5- und 10 kWp (Kilowatt Peak) groß sein. Moderne PV-Anlagen benötigen etwa 3 Solarmodule für 1 kWp Leistung. Demzufolge kommen 15- bis 30 Solarpaneele auf das Dach. mehr dazu
Die erste Generation der Photovoltaikanlagen fällt in den nächsten Jahren aus der EEG-Förderung. Die Einspeisevergütung wird ab den Datum der Inbetriebnahme 20 Jahre lang gewährt, danach findet keine weitere Förderung mehr statt. Die Betreiber der alten Anlagen müssen daher entscheiden, wie sie weiter verfahren wollen. mehr dazu
Die Fläche einer PV-Anlage mit einer Leistung von 10 kWp ist abhängig von den Solarmodulen und ihrer Effizienz. Bei den modernen Modulen mit einer Leistung von bis zu 400 Wp solltest du für 10 kWp Leistung eine Dachfläche von ca. 50 qm einkalkulieren. mehr dazu
Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 werden Betreiber solcher Anlagen auf Antrag von der Steuerpflicht befreit. Dann müssen sie Einnahmen aus der Anlage nicht mehr versteuern, können aber auch keine Abschreibungen oder sonstige Kosten steuersparend geltend machen. mehr dazu
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