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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. mehr dazu
Grundsätzlich können Sie als Arbeitssuchender ein Nebengewerbe anmelden. Sie gelten nicht mehr als arbeitssuchend, wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 165 € ohne Anrechnung auf das Arbeitseinkommen und 165 € bis 400 € mit Kürzung des Arbeitslosengeldes. mehr dazu
Kleinunternehmer tragen ihre Gewinne dabei in der Regel auf einem der beiden folgenden Formulare ein:
- Freiberufler und andere nicht-gewerbliche Selbstständige füllen die „Anlage S“ aus („Einkünfte aus selbständiger Arbeit“),
- Gewerbetreibende verwenden die „Anlage G“ („Einkünfte aus Gewerbebetrieb“).
Welche Formulare müssen Selbstständige bei der Steuererklärung ausfüllen?
- Anlagen G (für Gewerbetreibende)
- Anlage S (für Freiberufler und sonstige selbstständige Berufe)
- Anlage EÜR.
- Gewerbesteuerjahreserklärung.
- Umsatzsteuervoranmeldung.
- Umsatzsteuerjahreserklärung.
Was sind Sonderausgaben?
- Beiträge für die Altersvorsorge (auch private Rentenversicherungen wie die Riester-Rente)
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Beiträge zu weiteren Versicherungen (zum Beispiel Unfall- und Haftpflichtversicherung)
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Gewinnermittlungsmethode. Sie rentiert sich für: Kleingewerbetreibende. die freien Berufe. mehr dazu
Im Zusammenhang mit einem Unternehmen kommen folgende Einkunftsarten infrage, für die Sie jeweils die entsprechenden Anlagen zusätzlich einreichen müssen: Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (G) Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit (S) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (L) mehr dazu
Wer muss die Anlage EÜR ausfüllen? Die Anlage EÜR dient zur Gewinnermittlung für alle Freiberufler und für Gewerbetreibende, die nicht bilanzierungspflichtig sind. Auch Kleinunternehmer müssen eine Anlage EÜR an das Finanzamt übermitteln. mehr dazu
Sobald du dich dein Kleingewerbe angemeldet hast, musst du Gewerbesteuer zahlen. Der gesetzliche Freibetrag liegt bei 24.500 Euro, unterhalb dieser Grenze musst du keine Gewerbesteuer an das Finanzamt abführen. mehr dazu
Nur wenn Du im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht hast und zugleich im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro umsetzen wirst, darfst Du den Status als Kleinunternehmer nutzen. Wer hingegen die Umsatzgrenze überschreitet, der muss in die Regelbesteuerung wechseln. mehr dazu
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