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Die Solarförderung erfolgt als Zuschuss für neu installierte Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Speichern ab 2 kWh/Speicherkapazität. Es gilt: 200 EUR/kWh. (Fördermittel aufgebraucht, Stand 18.05.2021) mehr dazu
Über das BAFA lässt sich grundlegend nur eine Gasheizung mit Brennwerttechnik fördern. Dabei muss diese zusätzlich mit mindestens einem Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien kombiniert werden. Das können neben Wärmepumpen auch Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen sein. mehr dazu
Für den Kauf und die Montage einer Infrarotheizung gibt es für Bestandsgebäude keine staatliche Förderung. Allerdings locken einige Hersteller mit einer eigenen „Förderung“ und Energieversorger bieten Sondertarife für Heizstrom an. mehr dazu
Höhe der Fördersätze bei Wärmepumpen
Die Förderung für Wärmepumpen und Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Wärmepumpe beträgt 35 Prozent. Wer seine Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält zusätzlich die Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von zehn Prozent. Es ergibt sich also ein Fördersatz von 45 Prozent. mehr dazu
Denn der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 bei Neubauten oder Heizungserneuerungen in Altbauten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. mehr dazu
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen. mehr dazu
Gefördert werden wasserführende Pelletöfen, Kombikessel für Pellets und Hackschnitzel/Scheitholz oder emissionsarme Holzvergaser. Auch diese Heizsysteme müssen auf der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA stehen. mehr dazu
Laut den Eckpunkten des neuen Klimagesetzes sind bei Neubauten auch weiterhin der Einbau von Gas- und Öl-Heizungsanlagen erlaubt, doch der Betrieb von Ölheizungsanlagen wird auf 30 Jahre begrenzt. Danach muss auf ein Heizungssystem mit erneuerbaren Energieformen umgestiegen werden. mehr dazu
Über das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ (für 2021 und 2022) werden Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage mit 200 € je kWh gefördert. mehr dazu
Es werden nur noch Gasbrennwertheizungen gefördert, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Für Ölheizungen oder Gasbrennwertheizungen allein gibt es keine Förderung mehr. Das KfW-Programm 430 ist weggefallen. mehr dazu
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