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Der Eigenverbrauch kann einfach errechnet werden, indem man die eingespeiste Energie (Einspeisezähler) von der erzeugten Energie (PV-Zähler) abzieht. Die Abrechnung des Eigenverbrauchs mit dem Verteilnetzbetreiber ist in der Regel unkompliziert. mehr dazu
(3. Januar 2005) - Die Eichdauer für Stromzähler in Haushalten beträgt 16 Jahre für Zähler mit Läuferscheibe, bei elektronischen Zählern acht Jahre. Ein z.B. im Jahr 2003 geeichter Zähler gilt also bis 2019 als geeicht. Nach Ablauf dieser Zeit werden aber nicht alle Zähler einer Bauserie neu geeicht. mehr dazu
Wird Strom der Photovoltaikanlage selbst verbraucht, ist das im Sinne der OFD ein "unternehmensfremder Zweck". Der Eigenverbrauch wird daher als "unentgeltliche Wertabgabe" betrachtet und muss dementsprechend versteuert werden. mehr dazu
Dieser Verbraucher-Strompreis setzt sich aus 3 Hauptbestandteilen zusammen: 25% für Stromerzeugung und Vertrieb, die der Stromanbieter erhält. 52% für staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen. 23% für die Nutzung der Stromnetze und den Abrechnungs-Service, die der Netzbetreiber bekommt. mehr dazu
Der Begriff Wallbox ist aus dem Englischen übernommen und kann übersetzt werden in “Wandladestation”. In Deutschland wird der Begriff allgemein für alle Arten von Wand-Ladestationen von Elektrofahrzeugen verwendet. mehr dazu
Die tatsächlich mögliche Leistung wird immer vom schwächsten Glied der Kette bestimmt: Wallbox, Kabel oder E-Auto. Bei privaten Wandladestationen sind auch durch den Stromanschluss Grenzen gesetzt. Üblich sind Ladeleistungen von bis zu 3,7 (einphasig), 11 und 22 kW (dreiphasig). mehr dazu
Ob Heizkörper- oder Fußbodenheizung. Wer eine Heizung installieren, reparieren oder warten lassen möchte, kommt meist um einen Fachbetrieb nicht herum. Suchen Sie sich grundsätzlich immer einen Fachbetrieb in der Nähe. Im Optimalfall kommt er direkt aus Ihrem Wohnort. mehr dazu
Es gibt in Deutschland daher die Niederspannungsanschlussverordnung. Darin ist geregelt, dass nur Elektriker, die in das Installateurverzeichnis eines Stromnetzbetreibers eingetragen sind, an elektrischen Anlagen arbeiten dürfen. mehr dazu
| Luft/Wasser-Wärmepumpe (außen) | Split-Wärmepumpe | |
|---|---|---|
| Kosten (7,7kW) | 10.502€ (3,0kW bis 9,0kW) 11.080€ (Silent-Version 3,0kW bis 9,0 kW) | 7.296€ (7.813€ inkl. Kühlen) |
| Kosten (10,6kW) | 11.679€ | 7.973€ (8.454€ inkl. Kühlen) |
| Kosten (14,5kW) | 13.147€ | |
| Kosten (18,5kW) | 14.735€ |
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