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Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr 2021 6,500 ct/kWh. mehr dazu
Die Meldepflicht gilt nicht für Inselanlagen. Aber auch bei Erweiterungen bestehender Anlagen besteht die Pflicht, diese bei der Bundesnetzagentur anzumelden. mehr dazu
Die Einspeisevergütung und die EEG-Umlage
Der Netzbetreiber zahlt den Besitzern von PV-Anlagen die Einspeisevergütung aus und verkauft den Solarstrom an der Börse. mehr dazu
Für Photovoltaik-Anlagen auf Wohnhäusern mit einer Größe von 1-10 kWp beträgt die Einspeisevergütung im April 2022 noch 6,53 ct/kWh. In diese Kategorie fallen die meisten Anlagen auf privaten Einfamilienhäusern. Bei einer Anlagengröße von 10-40 kWp erhalten Sie 6,34 ct/kWh. mehr dazu
Die Einspeisevergütung und die EEG-Umlage
Der Netzbetreiber zahlt den Besitzern von PV-Anlagen die Einspeisevergütung aus und verkauft den Solarstrom an der Börse. mehr dazu
Kosten pro Quadratmeter
Rechnet man mit durchschnittlichen Modulen, dann liegt der Preis einer ganzen PV-Anlage etwa bei 220 bis 250 Euro pro Quadratmeter. mehr dazu
Ab einer Leistung von 100 kWp sieht das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die Direktvermarktung des erzeugten PV-Stroms vor. mehr dazu
Photovoltaikanlagen erhalten eine Mindestförderung von 500 Euro für Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 2 kWp. Anlagen mit einer Leistung von über 2 bis 5 kWp erhalten 750 Euro Förderung, von 5 bis 10 kWp sind es 1.000 Euro. mehr dazu
Die reguläre EEG-Umlage wird jeweils im letzten Quartal eines Jahres für das Folgejahr bekannt gegeben. 2021 beträgt sie 6,500 Ct/kWh und 2022 3,723 Ct/kWh für nicht priviligierte Letztverbraucher. mehr dazu
Photovoltaikfragen