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Die EEG-Umlage 2022 beträgt 3,723 ct/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt sie um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent. Damit liegt die EEG-Umlage 2022 auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren – und dies trotz einer Verdoppelung der EEG-Strommenge von 118 auf 239 Terawattstunden (Anstieg von 103 Prozent). mehr dazu
Grundsätzlich zahlen Eigenversorger, die ihren Strom mit EEG-Anlagen erzeugen, einen reduzierten Umlage-Betrag von 40 % der regulären EEG-Umlage (§ 61b EEG 2021). Für Betreiber von Anlagen bis zu einer Größe von 30 kW kommt außerdem eine vollständige Befreiung nach § 61b EEG 2021 in Betracht. mehr dazu
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr 2021 6,500 ct/kWh. mehr dazu
Zuletzt wurde die EEG -Umlage zum 1. Januar 2022 durch die ehemalige Große Koalition gesenkt. Derzeit müssen Kunden einen Zuschlag von 3,72 ct/kWh zahlen – vorher, in 2021, waren es 6,5 ct/kWh . mehr dazu
Bei einer Wirkleistungsbegrenzung wird sichergestellt, dass nicht mehr als eine festgelegte Menge Solarstrom in das Stromnetz eingespeist wird. Gemessen wird am Netzanschlusspunkt. Im einfachsten Fall rechnet der Installateur die Leistung aus, die 70% der Generatorleistung (also der installierten Module) entspricht. mehr dazu
Die EEG-Umlage 2022 beträgt 3,723 ct/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt sie um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent. Damit liegt die EEG-Umlage 2022 auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren – und dies trotz einer Verdoppelung der EEG-Strommenge von 118 auf 239 Terawattstunden (Anstieg von 103 Prozent). mehr dazu
Zugleich wird die erneuerbare Eigenversorgung bei kleineren Anlagen mit dem EEG 2021 weitgehender als bisher von der EEG-Umlage befreit. Dazu wurde mit dem EEG 2021 eine vollständige Umlagebefreiung bis 30 MWh pro Jahr für Anlagen bis 30 kW installierter Leistung umgesetzt. mehr dazu
Wer Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht, bezahlt für jede verbrauchte Kilowattstunde die EEG-Umlage. Die Abrechnung erfolgt über die Stromrechnung. mehr dazu
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Einspeisetarife festgelegt, die ein Energieerzeuger für eingespeisten Strom erhält. Die Höhe der Vergütung hängt ab von der Energiequelle, der Größe der Anlage, den eingesetzten Technologien, dem Anwendungsbereich und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. mehr dazu
EEG -Umlage fällt weg Stromkunden werden entlastet
Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG -Umlage („Ökostrom-Umlage“) mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung sollen Stromanbieter in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weitergeben. mehr dazu
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