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Im Rahmen des EEG wird u.a. die Erzeugung von Solarstrom durch eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz gefördert. Dabei wird nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe der Anlage (je kleiner, desto mehr) sowie nach Typ (Freifläche oder Gebäude) unterschieden. mehr dazu
Die Leistungsgrenze, bis zu der der Eigenverbrauch aus kleinen EE-Anlagen von der EEG-Umlage befreit ist, wird von bisher 10 kW auf 30 kW hochgesetzt. Die Umlagebefreiung gilt dabei für höchstens 30 MWh pro Jahr und kann ab 2021 auch von Bestandsanlagen in Anspruch genommen werden. mehr dazu
Was bedeutet die EEG-Vergütung für Besitzer privater PV-Anlagen? Eigenheimbesitzer, die eine eigene Photovoltaikanlage betreiben, profitieren von diesem Gesetz, da sie für jede erzeugte Kilowattstunde Strom, die sie ins Netz einspeisen, einen festgelegten Vergütungssatz erhalten. mehr dazu
Die Einspeisevergütung und die EEG-Umlage
Der Netzbetreiber zahlt den Besitzern von PV-Anlagen die Einspeisevergütung aus und verkauft den Solarstrom an der Börse. mehr dazu
In der EEG-Novelle 2021 wird diese Befreiung auf Photovoltaikanlagen bis 30 kWp und auf eine Strommenge bis 30 MWh/a erweitert. Damit ist die solare Eigenversorgung in Einfamilienhäusern auch mit großen Wärmepumpen und Elektroautos vollständig umlagefrei realisierbar. mehr dazu
Im Jahr 2000 betrug die Einspeisevergütung für Solarstrom an die 50 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile bekommen die Betreiber von PV-Anlagen weniger als 8 Cent. Und jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik weiter. Ab dem 01. Januar 2022 bekommen Sie gerade noch 6,83 Cent für die Kilowattstunde. mehr dazu
Grundsätzlich zahlt jeder Stromverbraucher in Deutschland die EEG-Umlage. Auch auf den selbsterzeugten Strom der eigenen PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung wird sie zu einem prozentualen Anteil fällig. Eigenverbraucher müssen regelmäßig melden, welche Strommenge sie selbst erzeugt und verbraucht haben. mehr dazu
Die Einspeisevergütung und die EEG-Umlage
Der Netzbetreiber zahlt den Besitzern von PV-Anlagen die Einspeisevergütung aus und verkauft den Solarstrom an der Börse. mehr dazu
Im Jahr 2000 betrug die Einspeisevergütung für Solarstrom an die 50 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile bekommen die Betreiber von PV-Anlagen weniger als 8 Cent. Und jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik weiter. Ab dem 01. Januar 2022 bekommen Sie gerade noch 6,83 Cent für die Kilowattstunde. mehr dazu
Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 werden Betreiber solcher Anlagen auf Antrag von der Steuerpflicht befreit. Dann müssen sie Einnahmen aus der Anlage nicht mehr versteuern, können aber auch keine Abschreibungen oder sonstige Kosten steuersparend geltend machen. mehr dazu
Photovoltaikfragen