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1 Eingabe der Daten für den Mandanten und den Benutzeradministrator. 2 Erhalt einer automatisch generierten E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Benutzeradministrators mit einem Aktivierungslink. 3 Aktivierung der Registrierung über den Link in der E-Mail. mehr dazu

Wo bekommt man den Antrag? Den Antrag zur Förderung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) gestellt werden. Das Amt weist darauf hin, dass die Anträge für die E-Auto-Prämie nur elektronisch gestellt werden können. Ein schriftliches Verfahren wie bei der Abwrackprämie wird nicht angeboten. mehr dazu

Antrag kann nicht geändert werden, Antrag lässt man einfach auslaufen und stellt dann einen neuen. mehr dazu

Es kann zwischen 2 und 3 Monaten dauern, bis der BAFA Antrag bearbeitet und Sie Bescheid über die Bewilligung bekommen. In einzelnen Fällen kann es etwas schneller gehen oder eben auch länger dauern. Dies hängt immer davon ab, wie hoch die aktuelle Antragsflut beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist. mehr dazu

Zuwendungsbescheid 18.03.2021 46 Tage (33 Arbeitstage!) Geldeingang: 26.03.2021 54 Tage (38 Arbeitstage!) mehr dazu

Um einen Zugang zu erhalten, ist vorab eine Registrierung erforderlich. Über die entsprechende Fachseite der BAFA-Homepage (Menüpunkt Ausfuhrkontrolle, rechte Seite bei weiterführende Dokumente) erfolgt der Zugang zur Login-Seite mit dem Registrierungslink. mehr dazu

Die Sachbearbeiter des BAFA arbeiten Anträge der Reihenfolge nach ab, wobei das Eingangsdatum entscheidend ist. Aktuell liegt die Bearbeitungszeit bei etwa vier bis fünf Wochen. Durch die Feiertage ist allerdings eine zusätzliche Verzögerung möglich. mehr dazu

Den Förderzuschuss erhalten Sie nach der Installation komplett ausgezahlt. mehr dazu

Zuwendungsbescheid 18.03.2021 46 Tage (33 Arbeitstage!) Geldeingang: 26.03.2021 54 Tage (38 Arbeitstage!) mehr dazu

Was ist eine BAFA-Förderung? Die BAFA-Förderung ist ein Zuschuss, mit dem Einzelmaßnahmen gefördert werden, die für energieeffizientere Gebäude sorgen. Dazu gehört der Austausch der Ölheizung genauso wie Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. mehr dazu

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