Wann und wie oft darf die Miete erhöht werden?
Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
Wie oft darf man die Miete erhohen?
Zwar können Sie die Miete prinzipiell alle 15 Monate erhöhen, der Gesetzgeber hat mit § 558 Absatz 3 BGB jedoch eine Kappungsgrenze festgelegt. Diese besagt, dass die Kaltmiete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20 % steigen darf. Wann darf ein Vermieter die Nebenkosten erhöhen? Grundsätzlich ist eine Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen nur dann möglich, wenn zuvor eine Nebenkostenabrechnung erstellt worden ist. Die Verpflichtung, alljährlich eine Abrechnung der Betriebskosten zu erstellen, ergibt sich aus § 556 Absatz 3 BGB.
Wann kann der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?
Ab wann die erhöhten Vorauszahlungen fällig sind, schreibt das Gesetz nicht vor. Wenn keine genaue Zeit bestimmt ist, gilt nach deutscher Rechtsprechung, dass die Leistung sofort fällig ist (§ 271 Abs. 1 BGB). Der Mieter schuldet die erhöhte Nebenkostenvorauszahlung also bereits mit der nächsten Miete. Wann muss eine Nebenkostenerhöhung angekündigt werden? Für die Erhöhung der Nebenkosten findet sich in § 560 BGB eine ausdrückliche Regelung zur Ankündigung und Informationspflicht: Danach muss der Vermieter den Mieter schriftlich über eine Nebenkostenerhöhung informieren.
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