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Was ist der anzulegende Wert EEG?

Der anzulegende Wert wurde 2012 eingeführt und setzt sich aus dem durchschnittlichen Marktwert und der Marktprämie zusammen und entspricht der festgeschriebenen Einspeisevergütung. Umso niedriger der Strompreis an der Börse, desto höher liegt die Marktprämie, welche weiterhin aus dem EEG-Umlagetopf bezahlt wird.

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Wer zahlt die Marktprämie EEG?

Der Netzbetreiber zahlt dem Anlagenbetreiber die Marktprämie. Gemeinsam entsprechen beide Zahlungsströme immer der Höhe des anzulegenden Werts. Dieser anzulegende Wert ist im EEG definiert und garantiert dem Anlagenbetreiber eine fixe Vergütung über 20 Kalenderjahre. Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2022? Einspeisevergütung 2022: Aktuelle Einspeisevergütungssätze

Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1-10 kWp liegt im April 2022 bei 6,53 Cent pro kWh. Die überwiegende Mehrheit der auf privaten Einfamilienhäusern installierten Photovoltaikanlagen fällt in diese Kategorie.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Solarstrom 2022?

Das Wichtigste zu Photovoltaik-Förderung in Kürze

Im April 2022 liegt die Einspeisevergütung bei 6,53 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Einspeisevergütung aktuell bei 6,34 Cent pro kWh. Für Anlagen größer als 40 kWp erhalten Sie 4,96 Cent pro kWh.
Wie hoch ist die EEG-Umlage 2022? Die EEG-Umlage 2022 beträgt 3,723 ct/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt sie um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent. Damit liegt die EEG-Umlage 2022 auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren – und dies trotz einer Verdoppelung der EEG-Strommenge von 118 auf 239 Terawattstunden (Anstieg von 103 Prozent).

By Brey Walland

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