Was ändert sich 2021 bei der KfW?
Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet zum 01.07.2021. Förderkredite mit neuen Höchstbeträgen von bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit und einem erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 50% können ab sofort bei uns beantragt werden.
Was ändert sich bei der KfW 2022?
Neue Förderung für KfW 40-Neubauten
Seit dem 22. Februar 2022 können Sie wieder Anträge für die energetische Sanierung bestehender Gebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Ab dem 20. April wird das Programm für KfW 40-Neubauten wieder anlaufen. Was ändert sich bei KfW 2022? Was ändert sich? Zum 01.02.2022 entfällt der Förderzuschuss für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Er kann nur noch bis zum 31.01.2022 beantragt werden. Der Grund dafür ist, dass Fördergelder zukünftig vermehrt in Maßnahmen fließen sollen, bei denen das CO2-Einsparpotential am höchsten ist.
Welche Sanierungskosten werden gefördert?
Energieeffizientes Sanieren ohne Kredit
Förderfähig sind einzelne Modernisierungsmaßnahmen (auch beim Denkmal) von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen sowie Nichtwohngebäuden. Die Fördersätze liegen zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten für jede Einzelmaßnahme. Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert? Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
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