Welche Steuern wurden 2021 erhöht?
Ab 2021 gilt für Eltern ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 5460 Euro. Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze von 5172 Euro. Gleichzeitig steigt auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes. Hier gibt es eine Erhöhung um ebenfalls 288 Euro auf künftig 2928 Euro.
Wird die Mwst 2022 erhöht?
Zum 1.1.2022 wird auch der bisherige pauschale Steuersatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG von bisher 10,7 % angepasst. Soll Elster abgeschafft werden? Im vergangenen Jahr wurde bereits ElsterFormular eingestellt, jetzt fällt noch eine Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung weg. Wovon Sie sich verabschieden müssen und was Sie nun tun sollten. Bei der Steuererklärung 2021 können Sie nicht mehr alle Wege nutzen, die noch bei der Steuererklärung 2020 möglich waren.
Wie wechsle ich von ElsterFormular zu Mein Elster?
Den Start des Datenexports aus ElsterFormular finden Sie im Menüpunkt „Export“. Bitte beachten: Sie müssen sich zunächst bei Mein ELSTER registrieren. Dies dauert wegen dem postalischen Versand der Zugangsdaten einige Tage. Danach ist der Export aus ElsterFormular zu Mein ELSTER möglich. Welches Programm ersetzt Elster? Statt „ElsterFormular“ steht künftig das elektronische Finanzamt „Mein Elster“ zur Verfügung. Steuerdaten die in „ElsterFormular“ bereits angegeben wurde, können zum Nachfolger-Programm übernommen oder zu einer anderen Software mitgenommen werden.
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