Wer oder was ist umsatzsteuerbefreit?
Auf Ihre Vermittlungsleistung dürfen Sie keine Umsatzsteuer erheben. Auch die Leistung selbst, also Finanz-, Kredit-, und Versicherungsleistungen sind auf Ihrer Rechnung ohne Umsatzsteuer anzuführen. Von der Umsatzsteuer befreit sind ebenfalls künstlerische oder kulturelle Darbietungen.
Was heisst umsatzsteuerbefreit?
Die Umsatzsteuerbefreiung ist generell nur im Rahmen der Kleinunternehmerregelung möglich. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer nur geringe Umsätze erzielen und aus diesem Grund keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Der Nachteil für Kleinunternehmer: Sie dürfen auch keine Vorsteuer abziehen. Was unterliegt nicht der Ust? Unechte Befreiungen, bei denen keine Umsatzsteuer verrechnet wird und im Zusammenhang stehende Vorsteuern nicht geltend gemacht werden können. Beispiele: Kleinunternehmer, Versicherungen, Versicherungsvertreter, Geschäftsraummieten etc.
Was unterliegt nicht der Umsatzsteuer?
Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler; unmittelbar dem Postwesen dienende Umsätze der Deutsche Post AG; Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken (ausgenommen die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen); Ist eine Privatperson umsatzsteuerpflichtig? Privatpersonen dürfen keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ausweisen. Die Regel gilt unabhängig davon, ob der Käufer der Ware ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist. Sollte eine Privatperson dennoch eine Rechnung mit erhobener Umsatzsteuer ausstellen, ist die Steuer von der Privatperson beim Finanzamt zu zahlen.
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