Was gilt EnEV oder GEG?
Für alle Bauvorhaben, bei denen bis zum 31. Oktober 2020 der Bauantrag, gestellt wurde, gilt noch das alte Energieeinsparrecht – also EnEV und EEWärmeG. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung beziehungsweise Bauanzeige ab dem 01. November 2020 ist das GEG anzuwenden.
Welche Gebäude unterliegen nicht dem GEG?
Zudem nennt das Gesetz verschiedene Ausnahmen (§ 2, Nr. 2), die nicht in den Anwendungsbereich des GEG fallen, wie Gewächshäuser, Stallanlagen, unterirdische Bauten, langanhaltend offen gehaltene Gebäude, Traglufthallen, Zelte oder Gebäude, die religiösen Zwecken gewidmet sind. Für wen gilt sanierungspflicht? Generell gilt: Bei einem Eigentümerwechsel – und darunter fällt auch eine Erbschaft – hat derjenige, der das Gebäude übernimmt, die Pflicht, die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Sanierungen durchzuführen.
Wie viel kostet eine Grundsanierung?
Die Kosten einer Haussanierung liegen bei ca. 400 bis 600 Euro pro Quadratmeter. Wann ist Fassadendämmung Pflicht? Die Fassade zu dämmen ist nicht immer Pflicht, aber oft wirtschaftlich sinnvoll. Die Fassade zu dämmen ist nur dann Pflicht, wenn im Zuge von Instandsetzung mehr als 10 Prozent der Fläche erneuert wird. Laut Gebäudeenergiegesetz muss die Außendämmung dann einen U-Wert von maximal 0,24 W/(m²K) einhalten.