Für wen fällt die EEG-Umlage weg?
In bestimmten Konstellationen fällt die EEG-Umlage für verbrauchten Strom nicht oder nicht in voller Höhe an. Das betrifft vor allem die Eigenversorgung. Hier erzeugt der Stromverbraucher seinen eigenen Strom, der dann je nach Konstellation und Erzeugungsanlage vollständig von der EEG-Umlage befreit ist oder zu 60%.
Was besagt das EEG?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – so funktioniert's, und das ist ab 2021 neu. Spätestens bis 2050 soll der Strombedarf in Deutschland vollständig aus treibhausgasneutralen Energiequellen gedeckt werden. Das ist das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Was versteht man unter EEG? Ähnlich wie beim EKG lassen sie sich mit Elektroden von der Körperoberfläche „ableiten“. Diese Messung wird als Elektroenzephalogramm (EEG) bezeichnet. Beim EEG werden die Elektroden an bestimmten Stellen des Kopfes angebracht und über Kabel mit einem EEG-Gerät verbunden.
Wie setzt sich die EEG Vergütung zusammen?
Der Vergütungstarif im Direktvermarktungsmodell setzt aus dem Marktwert (also z.B. ca. 5 Ct./kWh) sowie einer Marktprämie zusammen. Die Marktprämie ist so angelegt, dass diese die Differenz zwischen dem Marktwert und dem sogenannten „Anzulegenden Wert“ ausgleicht. Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell? Im April 2022 liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 6,53 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp. Für größere Anlagen liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 6,34 Cent pro kWh (Anlagen kleiner als 40 kWp). Sie erhalten 4,96 Cent pro kWh bei Anlagen größer als 40 kWp.
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