Wie bekomme ich Kontakt zur BAFA?
Für Fragen rund um die Förderung hat das BAFA eine Telefon-Hotline eingerichtet, die unter folgender Nummer erreichbar ist: 06196 908-1009.
Wer muss Fachunternehmererklärung ausfüllen?
Hinweis: Wenn die Anlage in Eigenmontage errichtet wurde, muss die Fachunternehmererklärung von der antragstellenden oder ausführenden Person ausgefüllt werden. Wer muss BAFA Antrag stellen? Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
Welche Unterlagen für BAFA Antrag Elektroauto?
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
- das Formular für den Antrag zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen*
- den Kauf- oder Leasingvertrag des Elektroautos.
- bei Leasing: die Kalkulation der Leasingraten ohne den Umweltbonus.
- die elektronische Verwendungsnachweis-Erklärung*
- die Rechnung des Elektroautos.
Wie kann ich mich als Privatperson bei der BAFA registrieren?
Um einen Zugang zu erhalten, ist vorab eine Registrierung erforderlich. Über die entsprechende Fachseite der BAFA-Homepage (Menüpunkt Ausfuhrkontrolle, rechte Seite bei weiterführende Dokumente) erfolgt der Zugang zur Login-Seite mit dem Registrierungslink. Wann bekommt man das Geld von der BAFA? Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen eingerichtet, dauert es im Durchschnitt noch etwa 4 bis 6 Wochen bis zur Auszahlung der Fördermittel. Warten Sie schon länger, empfehlen wir den Kontakt zum BAFA (Telefon: 06196 908-1625 oder Kontaktformular).
Welche Förderungen gibt es für Privatpersonen?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Privatpersonen?
- Von staatlicher Förderung profitieren.
- Wohnungsbauprämie – bis 25 ohne Zweckbindung.
- Riesterförderung – Zuzahlung und Steuervorteil fürs Alter.
- Rürupförderung – mächtiger Steuervorteil fürs Alter.
- Betriebliche Altersvorsorge – „Echtzeitförderung“ durch Gehaltsumwandlung.
Wer kann eine Fachunternehmererklärung ausstellen?
Daraus folgt, dass, im Gegensatz zur KfW-Förderung, hier jedes SHK-Installationsunternehmen seinem Kunden eine entsprechende Fachunternehmererklärung ausstellen darf. Mit seiner Unterschrift bestätigt das Fachunternehmen, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind.
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