Wie wird selbst erzeugter Strom versteuert?
Neben den Anschaffungskosten ist auch der erzeugte Strom einer netzgekoppelten PV-Anlage grundsätzlich mit 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig (siehe u. a. BMF-Schreiben vom 01.04.2009 zum Direktverbrauch).
Kann man eine Photovoltaikanlage steuerlich absetzen?
PV Anlagen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dabei lassen sich die Kosten des Betriebs und der Wartung ebenso berücksichtigen, wie die Anschaffungskosten. Wann muss ich die Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden? Photovoltaik-Anlagen müssen nur beim Finanzamt gemeldet werden, wenn Strom an Dritte verkauft wird, zum Beispiel durch Einspeisung ins Netz, und wenn dabei entweder ein Gewinn erzielt wird oder der Betreiber umsatzsteuerpflichtig ist.
Wie wird eine PV-Anlage steuerlich behandelt?
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, die Strom ins öffentliche Netz einspeist und Sie Erlöse für den verkauften Strom erhalten, gilt das als gewerbliche Tätigkeit. Damit sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und auf ihren selbst produzierten Strom Umsatz- sowie Ertragssteuer zu entrichten. Was sind Entnahmen und Einlagen in der Steuererklärung? Entnahmen und Einlagen sind tatsächliche Vorgänge, die sich allein in dem Wirtschaftsjahr auswirken, in dem sie tatsächlich geleistet worden sind. Sie können daher nicht rückwirkend in bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahren berücksichtigt werden.
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