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Was muss bei PV-Anlage versteuert werden?

Wurde die Photovoltaikanlage vor dem 31. März 2012 in Betrieb genommen, wird keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch fällig. Was die wenigsten wissen: Die im EEG festgelegte Einspeisevergütung ist ein Nettowert, der Netzversorger zahlt Ihnen die Vergütung plus 19 % Umsatzsteuer.

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Wie ermittle ich den zu versteuernden Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage?

Photovoltaik – Wie wird der Eigenverbrauch berechnet? Den Eigenverbrauch bei einer PV-Anlage kann man einfach berechnen, indem man den Einspeisezähler abliest und die eingespeiste Energie von der erzeugten Energie (PV-Zähler) subtrahiert. Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich berechnet? Berechnung Brutto-Preis Bezugsstrom je Kilowattstunde: 858 Euro : 2.600 kWh = 33 Cent/kWh. Berechnung Netto-Preis Bezugsstrom: 33 Cent/kWh : 1,19 = 27,73 Cent/kWh. Berechnung des Werts des Eigenverbrauchs: 1.200 kWh x 27,73 Cent/kWh = 332,76 Euro. Berechnung Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch: 332,76 Euro x 0,19 = 63,22

Wie wird selbst erzeugter Strom verrechnet?

EEG-Umlage und Eigenverbrauch

Aktuell liegt die EEG-Umlage bei 3,723 Ct/kWh. 40 Prozent davon sind 2,6 Ct/kWh, die auch für den selbst verbrauchten Strom gezahlt werden müssen. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt allerdings, wenn die Anlage eine Leistung von weniger als 30 kWp aufweist.
Wie nutze ich selbst erzeugten Strom? Eine Möglichkeit ist die Installation eines Stromspeichers. Dieser speichert den tagsüber überschüssig erzeugten PV-Strom und stellt ihn dann zur Verfügung, wenn er gebraucht wird (z.B. am frühen Morgen und abends). Außerdem können Sie Ihre PV-Anlage mit einer Wärmepumpe kombinieren.

By Patrice

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