Wie muss die Anzeige einer Schenkung aussehen?
Für die Anzeige reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt. Zwingend anzugeben sind Schenker und Beschenkter sowie die Mitteilung, dass und wann eine Schenkung erfolgt ist. Sinnvoll ist, dass auch die weiteren einschlägigen Informationen gem. § 30 IV ErbStG angegeben werden.
Warum muss eine Schenkung gemeldet werden?
Für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden besteht dann eine Meldepflicht, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens eine der beteiligten Personen (entweder Schenker oder Beschenkte) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte. Welcher Betrag gilt als Schenkung? Aktuell gelten folgende Werte: 500.000 Euro: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. 400.000 Euro: Kinder und Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder. 200.000 Euro: Enkel.
Was muss ich bei einer Geldschenkung beachten?
Freibeträge für Schenkungen
Nach den derzeit geltenden Gesetzen können Eltern ihren Kindern aller zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken. Für kinderlose Sparer, die ihren Neffen oder Nichten Gutes tun wollen, gilt ein niedrigerer Freibetrag von 20.000 Euro aller zehn Jahre. Was muss ich bei Schenkungen beachten? Wer eine Immobilie geschenkt bekommt, ist grundsätzlich verpflichtet, dafür Grunderwerbsteuer zu zahlen. Liegt der Wert der Schenkung unter den gültigen Freibeträgen (400.000 Euro bei Schenkungen an Kinder, 500.000 Euro bei Ehe- und Lebenspartnern) fällt jedoch keine Grunderwerbsteuer an.
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