Bis wann Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Voranmeldung müssen Sie spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Vierteljahr, Monat) elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen verlängern (sog. Dauerfristverlängerung).
Bis wann Umsatzsteuervoranmeldung 2021?
Bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung endet die Abgabefrist für den Monat März am 10.4.2021, sofern keine Dauerfristverlängerung beantragt wurde. Der 10.4.2021 ist aber ein Samstag. Dadurch verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächstfolgenden Werktag. Das ist Montag, der 12.4.2021. Wie fülle ich die Umsatzsteuervoranmeldung richtig aus? Für die Umsatzsteuervoranmeldung gibt es das Formular USt 1 A. Die Steuernummer (nicht die Umsatzsteuer-ID) muss auf jeder Seite oben eingetragen werden. Sie müssen nur die weißen Felder ausfüllen. Felder, die Sie nicht benötigen, lassen Sie einfach frei.
Wie wird die Umsatzsteuervorauszahlung berechnet?
Die Sondervorauszahlung berechnet sich anhand der kumulierten Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Vorjahres. Sie beträgt 1/11 dieser Summe. Wurde bereits im Vorjahr eine Sondervorauszahlung geleistet, ist diese aus der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres herauszurechnen. Wann Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise 2022?
Voranmeldezeitraum | Abgabefrist | Abgabefrist mit Dauerfristverlängerung |
---|---|---|
1. Quartal 2022 (quartalsweise) | 11.04.22 | 10.05.22 |
2. Quartal 2022 | 11.07.21 | 10.08.22 |
3. Quartal 2022 | 10.10.22 | 10.11.22 |
4. Quartal 2022 | 10.01.23 | 10.02.23 |
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