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Alles rund um die Umsatzsteuerpflicht regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach § 1 UStG werden alle Lieferungen, die Unternehmen im Inland gegen Entgelt mit dem Unternehmen erbringen, besteuert. Gleiches gilt für die Einfuhr und einen innergemeinschaftlichen Erwerb. mehr dazu

Eine gesetzliche Regelung für den Start der Heizperiode gibt es nicht. «In der Regel beginnt sie am 1. Oktober und endet am 30. April», sagt Hartmann. «Von diesem Zeitpunkt an muss der Vermieter dann das Heizen ermöglichen.» Oft sei das in Mietverträgen festgelegt. mehr dazu

In der Rechtsprechung gibt es Urteile, die den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum Ende des Aprils als generelle Heizperiode bezeichnen. Daran orientieren sich viele Vermieter und Hausverwaltungen, wenn es um die Betriebszeiten der Heizanlage geht. In einigen Fällen kann sich der Zeitraum auch auf den 15. September bis 15. mehr dazu

Bei etwas moderneren Häusern können die Außentemperaturen auf rund 12 Grad fallen, bis die Heizung eingeschaltet werden muss. Passivhäuser oder Niedrigenergiehäuser benötigt eine Heizung meistens erst ab 9 Grad Außentemperatur. mehr dazu

"In der Regel beginnt sie am 1. Oktober und endet am 30. April", sagt Hartmann. "Von diesem Zeitpunkt an muss der Vermieter dann das Heizen ermöglichen." Oft sei das in Mietverträgen festgelegt. Allerdings kann der Zeitraum variieren. mehr dazu

Verlängerte Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 2020

Ohne steuerliche Beratung müssen Sie ihre Steuererklärungen für 2020 bis zum 31. Oktober 2021 abgeben. Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, gilt als Frist für die Steuererklärungen 2020 der 31. Mai 2022.
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Die Finanzverwaltung empfiehlt rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Die Abgabefrist für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger ist der 2. August 2021. mehr dazu

31. Mai? Das war mal. Seit 2018 haben Sie zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe: Bis zum 31. Juli des Folgejahres, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst anfertigen. mehr dazu

Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Frist jetzt aber verlängert – und zwar um drei Monate. Da der 31. Oktober dieses Jahr aber auf einen Sonntag fällt und der 01. November mit Allerheiligen bei uns in Bayern ein Feiertag ist, hat man nun bis zum 02. November Zeit für die Steuern. mehr dazu

Abgabefrist für Steuererklärungen

Diese Abgabefrist beläuft sich auf den 31.05.2022. Dieses Datum zur Abgabefrist ist jedes Jahr gleich. Du kannst allerdings auch eine Fristverlängerung beantragen.
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