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Was versteht man unter regelbesteuerung?

Regelbesteuerung kurz erklärt

Diese Regelbesteuerung besagt, dass jeder Umsatz des Unternehmens versteuert werden muss. Hierbei ist der ermäßigte Steuersatz von 7% oder der allgemeine Steuersatz von 19% anzuwenden, der im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung monatlich dem Finanzamt zu erklären ist.

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Wie wechselt man zur regelbesteuerung?

Für den Wechsel zurück in die Kleinunternehmerregelung genügt eine formlose Mitteilung an dein Finanzamt. Anschließend kannst du dann ab dem nächsten Kalenderjahr wieder darauf verzichten, die Umsatzsteuer auszuweisen. Natürlich gilt dies nur, wenn du dann weniger als 22.000€ Umsatz machst. Wann von Kleinunternehmer zur regelbesteuerung? Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.

Für wen gilt das UStG?

Umsatzsteuerpflichtig sind „die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt” – so steht es in § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Wer also selbstständig tätig ist und für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt, muss dafür Umsatzsteuer berechnen. Wer unterliegt der regelbesteuerung? Alle Unternehmen, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, unterliegen der Regelbesteuerung. Diese besagt, dass auf alle Umsätze die Umsatzsteuer zu berechnen ist. Hierbei handelt es sich entweder um den normalen Satz von 19 % oder aber um den ermäßigten Satz von 7%.

Was ist Differenzbesteuerte Ware?

Eine Sonderstellung nehmen jedoch differenzbesteuerte Waren wie Antiquitäten oder gebrauchte Fahrzeuge ein, denn sie enthalten zwar Steuern, aber eben in anderer Form: Beim Verkauf differenzbesteuerter Ware unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Wie Wechsel von regelbesteuerung zu Kleinunternehmer? Für den Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung genügt eine Mitteilung ans Finanzamt. Bestimmte Formvorschriften gibt es nicht. Sofern die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung erfüllt sind, hat das Finanzamt normalerweise keine Einwände gegen den Wechsel der Besteuerungsform.

Wann ist ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich?

Laut § 19 UStG gilt die Kleinunternehmerregelung nämlich nur dann … „wenn der […] Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Wann kann man auf Kleinunternehmerregelung wechseln? Sie sollten prüfen, ob es für Sie wirtschaftlich sinnvoller ist, Kleinunternehmer zu sein oder nicht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Umsatz im letzten Kalenderjahr nicht die 22.000 € überschreitet und im laufenden Kalenderjahr nicht über 50.000 € liegt.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaik?

Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen können überlegen, ob sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Das kann sich lohnen, wenn sie nur geringe steuerpflichtige Umsätze aus anderen Einkunftsquellen als der Stromerzeugung erzielen. Damit lässt sich möglicherweise Umsatzsteuer sparen.

By Marc Seabrooke

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