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Die Einkommensteuererklärung ab dem Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) kann nicht mehr in ElsterFormular erstellt werden. Der Nachfolger steht aber auch schon bereit: die Web-App "Mein Elster". Sie können Ihre Steuerdaten aus dem ElsterFormular zu Mein Elster oder zu anderer Software übernehmen. mehr dazu
Über das Portal "Mein Elster" kannst Du kostenlos elektronische Steuererklärungen und Steueranmeldungen erstellen und abgeben. Allerdings ist das Programm nicht besonders übersichtlich. Du bekommst auch keine Tipps zum Steuersparen. mehr dazu
Den Start des Datenexports aus ElsterFormular finden Sie im Menüpunkt „Export“. Bitte beachten: Sie müssen sich zunächst bei Mein ELSTER registrieren. Dies dauert wegen dem postalischen Versand der Zugangsdaten einige Tage. Danach ist der Export aus ElsterFormular zu Mein ELSTER möglich. mehr dazu
Ab 01.01.2005 ist der Arbeitgeber im Grundsatz verpflichtet, die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch zu übermitteln (§ 41 a Abs. 1 EStG). Wer erstmalig an dem elektronischen Verfahren teilnimmt, muss dies einmalig gegenüber dem Finanzamt erklären. Diese Erklärung ersetzt die eigenhändige Unterschrift auf der Anmeldung. mehr dazu
Die Einkommenssteuer mit Elster Online
Wählen Sie zunächst bei Elster Online das Menü "Formulare" aus und klicken Sie auf "Einkommenssteuer" bzw. "Einkommenssteuererklärung". Nun müssen Sie ein Steuerprofil auswählen oder manuell Steuernummer und Finanzamt eintragen. Dazu geben Sie noch das betreffende Jahr an. mehr dazu
Hinweise zur elektronischen Kommunikation
Zur Kontaktaufnahme mit ihrem Finanzamt empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich die Datenübermittlung mit ELSTER zu nutzen. Unter www.elster.de (Mein ELSTER) stehen Ihnen hierzu bereits mehrere Formulare zur Verfügung. mehr dazu
Die Alpenrepublik verfügt aufgrund ihrer geografischen Voraussetzungen über etliche Pumpspeicherkraftwerke und kann dadurch überschüssigen Strom gut aufnehmen: Mithilfe elektrischer Energie wird Wasser in höher gelegene Stauseen gepumpt, die als „Stromspeicher“ dienen. mehr dazu
Physikalisch betrachtet ist Strom elektrische Energie. Energie kann weder aus dem Nichts entstehen, noch erzeugt werden. Sie wird stets aus einer anderen Energieform umgewandelt. Ein einfaches Beispiel: Häufig sieht man im Winter Menschen, die ihre Hände aneinanderreiben, um sich aufzuwärmen. mehr dazu
Der Energieausweis ist grundsätzlich für Eigentümer von Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, verpflichtend. Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. mehr dazu
Für Wohngebäude, die vor 1977 erbaut und seither nicht saniert wurden, sowie für Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben. Die Kosten für den Energieausweis tragen Sie bei einem Verkauf selbst. mehr dazu