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| Jahresverbrauch | Durchschnittspreis in der Grundversorgung | Höchstpreis für Mieterstrom |
|---|---|---|
| 1.000 bis 2.500 kWh | 37,05 Cent/kWh | 33,34 Cent/kWh |
| 2.500 bis 5.000 kWh | 33,80 Cent/kWh | 30,42 Cent/kWh |
| 5.000 bis 10.000 kWh | 32,20 Cent/kWh | 28,98 Cent/kWh |
Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage auf einem Hausdach kann seinen Solarstrom an die Mieter im Haus verkaufen. Dann ist er Energieversorger und kann auch Dein Vertragspartner werden. Der Anlagenbetreiber muss dabei nicht Dein Vermieter sein. Es ist auch möglich, dass er sein Dach verpachtet. mehr dazu
Die Höhe des Mieterstromzuschlags wurde im EEG 2021 neu festgelegt. Im Januar 2021 lag er für neue Anlagen bis 10 kW bei 3,79 ct/kWh, bis 40 kW bei 3,52 ct/kWh und bis 100 kW bei 2,37 ct/kWh. mehr dazu
Das sind die neuen Fördersätze nach dem EEG 2021
Für bis zu zehn Kilowatt (kW) installierte Leistung liegt der Mieterstromzuschlag bei 3,79 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für bis zu 40 kW gibt es 3,52 Cent/kWh und für bis zu 100 kW liegt der Zuschuss bei 2,37 Cent/kWh. Diese Fördersätze gelten im Januar 2021. mehr dazu
Zunächst müssen sich die Neu-Energieversorger beim Übertragungsnetzbetreiber ihrer Regelzone registrieren. Dazu gibt es im Internet auf der Seite www.netztransparenz.de ein Formular. Die Meldungen nehmen die Übertragungsnetzbetreiber entgegen. Bei 50Hertz werden die Daten automatisch in ein System übertragen. mehr dazu
Der Anlagenteil bis 10 Kilowatt geht mit 25 Prozent, der Anlagenteil über 10 Kilowatt bis 40 Kilowatt mit 75 Prozent in die Vergütungsberechnung mit ein. Im Januar 2021 gilt: 0,25 x 3,79 Cent/Kilowattstunde + 0,75 x 3,52 Cent/Kilowattstunde = 3,59 Cent/Kilowattstunde (gerundet). mehr dazu
Hierzulande lassen sich pro kWp zwischen 800 und 950 kWh Strom produzieren. Für ein kWp wird eine Dachfläche von 8 bis 10 m² benötigt. Um den Energiebedarf von 4.000 kWh würden folglich fünf Solarmodule mit einer Leistung von jeweils 1 kWp erforderlich sein. mehr dazu
Für die Abrechnung des Solarstroms sind laut Mieterstrom- gesetz sowohl einfache Summenzähler als auch Summen- zähler mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Zähler) und Smart Meter zulässig. mehr dazu
Für die Abrechnung des Solarstroms sind laut Mieterstrom- gesetz sowohl einfache Summenzähler als auch Summen- zähler mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Zähler) und Smart Meter zulässig. mehr dazu
Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine spezielle Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz ( EEG ) für Strom aus Solaranlagen. Der Mieterstromzuschlag wurde im Juli 2017 eingeführt. mehr dazu
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