W
PV-Anlage beim Gewerbeamt anmelden
Der Gang zum Gewerbe- oder Ordnungsamt ist jedoch erst nötig, wenn eine jährliche Gewinnsumme von mehr als 24.500 Euro anfällt. Dies ist zumeist erst bei größeren Solaranlagen mit einer Modulfläche von mehr als 30 m2 bzw. einer Leistung von deutlich über 10 kWp der Fall. mehr dazu
Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt für alle Anlagen, die ab Februar 2019 an den Start gegangen sind. Sie können Ihre geplante Anlage auch schon vor der Inbetriebnahme registrieren. mehr dazu
Die Registrierung im Marktstammdatenregister kann einzig über das von der Bundesnetzagentur eingerichtete Webportal erfolgen. Sie muss nicht persönlich durchgeführt, sondern kann auch von einer bevollmächtigten Person übernommen werden. In der Regel ist dies der Installateur der PV-Anlage. mehr dazu
So ist die Montage einer Solaranlage durch den Hausbesitzer auf dem Dach im Regelfall möglich, das heißt, eine Pflicht zur Montage durch Dritte besteht nicht. Hersteller und Lieferanten jedoch empfehlen zu Recht, die Installation von fachmännischen Handwerksbetrieben durchführen zu lassen. mehr dazu
Unter einer Nulleinspeisung versteht man bei einer Solaranlage dass jeder gewonnenen Strom bei Bedarf dem Hausnetz zur Verfügung gestellt oder gespeichert wird aber keine Einspeisung von überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Netz erfolgt. Der Haushalt ist ganz normal an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. mehr dazu
Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG und ein Bußgeld. mehr dazu
Photovoltaik-Anlagen müssen nur beim Finanzamt gemeldet werden, wenn Strom an Dritte verkauft wird, zum Beispiel durch Einspeisung ins Netz, und wenn dabei entweder ein Gewinn erzielt wird oder der Betreiber umsatzsteuerpflichtig ist. mehr dazu
Wann sollte die Meldung erfolgen? Die Meldung sollte spätestens am Tag der Inbetriebnahme erfolgen, um vom ersten Tag an die volle Einspeisevergütung zu erhalten. Sie sollte jedoch nicht zu früh erfolgen, sondern frühestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. mehr dazu
Die Funktionen dazu finden Sie direkt auf der Anmeldeseite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Benutzerkonto/Anmelden. Hinweis: Die Anmeldedaten des alten PV-Meldeportals der Bundesnetzagentur sind im MaStR nicht gültig. mehr dazu
Die Identifikationsnummer wird vom Anlagenbetreiber bei der Registrierung im Rahmen der Angabe zum Netzbetreiber abgefragt. Die Identifikationsnummer befindet sich im Reiter Netzanschluss (1) der Detailansicht der Einheit. mehr dazu
Photovoltaikfragen