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Wir haben unser Gesamturteil zu LichtBlick in vier Kategorien unterteilt: Die Vielfalt und Attraktivität der Tarife, den Preis, die Verbraucherfreundlichkeit der Tarifkonditionen und den Kundenservice. Anhand dieser vier Kriterien sind wir für LichtBlick auf ein Gesamturteil von 3 von 5 Sternen gekommen. mehr dazu
Stromio beispielsweise sieht sich selbst als Energie-Discounter, der bundesweit günstigen Strom für private Haushalte anbietet. Und damit ist das Unternehmen nicht allein. Auch eprimo oder E WIE EINFACH zählen eigenen Aussagen zufolge zu den Billig-Stromanbietern auf dem deutschen Strommarkt. mehr dazu
Wir haben unser Gesamturteil zu LichtBlick in vier Kategorien unterteilt: Die Vielfalt und Attraktivität der Tarife, den Preis, die Verbraucherfreundlichkeit der Tarifkonditionen und den Kundenservice. Anhand dieser vier Kriterien sind wir für LichtBlick auf ein Gesamturteil von 3 von 5 Sternen gekommen. mehr dazu
Der niederländische Energiekonzern Eneco hat den Hamburger Ökostrom-Anbieter Lichtblick komplett übernommen, der ihm seit dem vergangenen Jahr schon zur Hälfte gehört. Das teilten die beiden Unternehmen mit. Über den Kaufpreis haben sie Stillschweigen vereinbart. mehr dazu
Ihr Anbieter muss die Rechnung für Strom oder Gas spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen. Ein Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten. Kommt Ihre Rechnung nicht pünktlich, sollten Sie diese beim Versorger anmahnen. mehr dazu
Wir haben unser Gesamturteil zu LichtBlick in vier Kategorien unterteilt: Die Vielfalt und Attraktivität der Tarife, den Preis, die Verbraucherfreundlichkeit der Tarifkonditionen und den Kundenservice. Anhand dieser vier Kriterien sind wir für LichtBlick auf ein Gesamturteil von 3 von 5 Sternen gekommen. mehr dazu
Woher kommt das LichtBlick Biogas? Die Erzeugung des LichtBlick Biogases erfolgt in den beiden Anlagen Niederndodeleben und Verbio. Beide Anlagen befinden sich in Sachsen-Anhalt. Voraussetzung für die Etikettierung „Biogas“ ist die einhundertprozentige Gewinnung aus Grün- und Restabfällen. mehr dazu
Liebhaberei bedeutet, dass der Unternehmer die jeweilige Tätigkeit nur aus privatem Interesse ausführt und kein echtes Unternehmen daraus entwickeln möchte. Steuerlich wird diese Tätigkeit in Folge dessen nicht beachtet. Verluste können also nicht mehr verrechnet werden. mehr dazu
Die Gewinnerzielungsabsicht kann nur anhand äußerer Merkmale dargelegt werden, die anhand von sogenannten Anscheinsbeweisen vom Finanzamt beurteilt werden. Der Unternehmer hat hierbei die objektive Feststellungs- und Beweislast. mehr dazu
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